April 2013

130414

ENERGIE-CHRONIK


Studie untersucht die Tricks bei der Neuverhandlung von Konzessionsverträgen

Bei den deutschen Kommunen wächst die Bereitschaft zur Neugründung von Stadtwerken und zum Rückkauf von Stromnetzen, die im Privatisierungswahn nach der 1998 eingeleiteten "Liberalisierung" des Strommarktes abgestoßen wurden. Bisher ist es aber nur in vergleichsweise wenigen Fällen tatsächlich zur Rekommunalisierung gekommen, weil die vier Energiekonzerne und andere etablierte Verteilnetzbetreiber über eine umfangreiche Trickkiste verfügen, um beim Auslaufen der alten Konzessionsverträge die Netzübernahme zu verhindern. Wie diese "Strategien überregionaler Energieversorgungsunternehmen zur Besitzstandswahrung auf der Verteilnetzebene" aussehen, untersuchte im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion eine Studie des "Wuppertal-Instituts", die am 8. April zur Veröffentlichung freigegeben wurde.

Statt des Ertragswerts wird der Sachzeitwert verlangt

An erster Stelle der zwölf wichtigsten Tricks steht demzufolge ein zu hoher Kaufpreis, weil § 46 EnWG nicht klar regelt, zu welchem Preis ein Netz verkauft werden soll, sondern lediglich von einer "wirtschaftlich angemessenen Vergütung" spricht. Nach der Rechtsprechung sowie den Empfehlungen von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur ist darunter nicht der Sachzeitwert zu verstehen, sondern der oft weitaus niedrigere Ertragswert. Dennoch fordern die Konzerne oft den Sachzeitwert (100613, 950709, 950411).

Verhandlungsprozeß wird unnötig verzögert

Eine erfolgreich praktizierte Methode ist es auch, den laufenden Verhandlungsprozeß zu verzögern und auf Zeit zu setzen. Beispielsweise, indem häufig unnötige Verhandlungsrunden (mit oftmals nicht zuständigen Mitarbeitern) geführt werden. Da der Anspruch auf Konzessionsabgaben ein Jahr nach Auslaufen des Konzessionsvertrags erlischt, gerät die Gemeinde dann finanziell unter Druck, wenn es doch zu keiner Einigung mit dem Altkonzessionär kommt.

Vorenthaltung der notwendigen Netzdaten

Eine weitere Regelungslücke im Energiewirtschaftsgesetz war lange Zeit, daß es keine Aussage darüber traf, wann der Altkonzessionär die netzrelevanten Daten zur Verfügung stellen muß. Die seit 2011 geltende Neufassung von § 46 EnWG verpflichtet zwar zur Überlassung dieser Daten bis spätestens drei Jahre vor Ablauf des Vertrags. Sie läßt aber weiterhin unklar, wie umfangreich und detailliert die Daten sein müssen. Der Altkonzessionär kann somit durch Datenzurückhaltung eine rechtzeitige Berechnung des Netzwerts verhindern (100613).

Jonglieren mit Kosten

Kauft der neue Bewerber nur ein Teilnetz, kann der Altkonzessionär die Kostenangaben für die Teilnetze im Rahmen der von der Bundesnetzagentur festgelegten Erlösobergrenze verändern: Der Konkurrent bekommt dadurch eine zu niedrige Erlösobergrenze zugewiesen und kann mit dem Netz weniger wirtschaftlich arbeiten.

Um eine vorzeitige Verlängerung des Konzessionsvertrags zu erreichen, machen die alte Netzbetreiber gern wirtschaftliche Risiken geltend, die ihnen nur bei Fortführung des Vertrags zuzumuten seien: Beispielsweise der Anschluß eines Neubaugebiets über Kabel statt Freileitung.

Klagen gegen erfolgreiche Bewerber

Wenn ein anderer Bewerber bei der Konzessionsvergabe den Zuschlag bekommt, wird er häufig vom Altkonzessionär mit Klagen überzogen, die oft nicht gerichtsfest sind, aber den neuen Betreiber Geld und Zeit kosten. Beim Bundeskartellamt laufen derzeit über 1.200 solcher Verfahren. Unter Umständen genügt es schon, das Bundeskartellamt auf Formfehler bei der Ausschreibung aufmerksam zu machen, um eine beabsichtigte Rekommunalisierung zu verhindern (120210).

Entzug des Sponsorings

Mit sogenanntem Sponsoring – von der Förderung des lokalen Fußballvereins bis zur Stiftung eines neuen Feuerwehrautos – üben die Altkonzessionäre Druck auf die Kommunalpolitik aus. Natürlich bestreiten sie eine solche Absicht, aber bei einer etwaigen Konzessionsvergabe an einen neuen Netzbetreiber wird der Kommune gedroht, solche Sponsorengelder zukünftig zu verlieren (120113).

Drohung mit Verlust von Arbeitsplätzen

Ähnlich funktioniert die Drohung, bei einer Rekommunalisierung oder Vergabe des Konzessionsvertrags an einen anderen Netzbetreiber alle auf dem Gebiet der Kommune befindlichen Filialen, Schaltzentralen, Werkstätten oder ähnliche Niederlassungen – bis hin zum Elektromuseum (130210) – zu schließen. Den Gemeinden entgehen damit Gewerbesteuereinnahmen sowie Kaufkraft und Wertschöpfung.

Einbindung von Kommunalpolitikern

Zur kommunalpolitischen "Landschaftspflege" und verstärkten Einbindung von kommunalen Aktionären unterhalten Konzerne wie RWE sogenannte Verwaltungs- oder Regionalbeiräte, deren Mitglieder dafür etliche tausend Euro pro Jahr kassieren (050118, 060108.

Mobilisierung der eigenen Mitarbeiter

Mitarbeiter der Konzerne werden ausdrücklich zum Engagement in der örtlichen Kommunalpolitik ermutigt und bei erfolgreicher politischer Positionierung (z.B. als Fraktionsvorsitzender) weitgehend für ihre kommunalpolitische Arbeit freigestellt. So sollen im Jahr 2005 mehr als 200 Stadträte und Kreisverordnete auf der Gehaltsliste von RWE gestanden haben, ohne daß sie für den Konzern arbeiten mußten (siehe "Gehalt ohne Arbeitsverpflichtung").

Obwohl Tausende von Konzessionsverträgen auslaufen, kam es bisher nur zu wenigen Rekommunalisierungen

In Deutschland gibt es nach Schätzung des Verbands Kommunaler Unternehmen 14.300 Konzessionsverträge, mit denen die Kommunen einem Stromversorger gestatten, die Straßen und sonstige öffentliche Wege für den Betrieb eines Stromnetzes zu nutzen. Allein im vergangenen Jahr sind über 1.100 solcher Stromnetzkonzessionen ausgelaufen. Von 2009 bis 2015 müssen sogar rund 7.800 Stromkonzessionen neu verhandelt und vergeben werden. Den Kommunen bietet das zugleich die Chance, den neuen Konzessionsvertrag mit einem eigenen kommunalen Versorger abzuschließen, falls dies nicht schon der Fall ist. Der jetzt vorgelegten Studie zufolge ist es aber bisher nur in rund 60 Fällen tatsächlich zur Rekommunalisierung gekommen. Als geglückte Beispiele nennt sie namentlich die Städte Waldkirch (980713) und Springe (121009), die genossenschaftliche Netzübernahme in Schönau (960913) sowie die Gemeinde Wolfshagen, die als erste in Nordhessen das Stromnetz von E.ON zurückzuerwarb.

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