Februar 2013 |
130215 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Umweltausschuß des Europäischen Parlaments sprach sich am 26. Februar dafür aus, die Ausweitung des europäischen Emissionshandelssystems auf den internationalen Luftverkehr (120203) ein Jahr lang auszusetzen, soweit interkontinentale Flüge betroffen sind. Er folgte damit einem Vorschlag, den Klima-Kommissarin Connie Hedegaard am 12. November 2012 als "Zeichen guten Willens" gemacht hatte. Für die Airlines entfällt damit die Notwendigkeit, bis Ende April soviele Emissionszertifikate vorzulegen, wie für den CO2-Ausstoß erforderlich wäre, den sie im vergangenen Jahr mit Flügen von und nach Ländern des europäischen Wirtschaftsraums verursacht haben. Der Ausnahmeregelung muß noch der EU-Ministerrat zustimmen, damit sie in Kraft treten kann.
Die Ausweitung des Emissionshandelssystems war vor allem von den USA und China abgelehnt worden, die ihren Fluggesellschaften sogar untersagten, sich zu beteiligen. Indien hat mit der Streichung von Landerechten für Fluggesellschaften der EU gedroht. Die EU will den Konflikt mit den Airlines jetzt im Rahmen der Internationalen Organisation für Zivilluftfahrt (ICAO) beilegen. Nach dem Beschluß des Umweltausschusses soll es eine Verlängerung der Suspendierung nur geben, wenn dabei klare Fortschritte erzielt werden. Völlig unklar bleibt allerdings, wie die EU die Ausweitung der Zertifikatezwangs auf die widerstrebenden Airlines und Staaten durchsetzen könnte. Hinzu kommt, daß das europäische Emissionshandelssystem alles andere als ein überzeugendes Instrument zur Bekämpfung des Klimawandels darstellt (130105).