Dezember 2008

081207

ENERGIE-CHRONIK


EU-Klimapaket mit Abstrichen beim Emissionshandel beschlossen

Das Klimapaket, das die EU-Kommission am 23. Januar 2008 vorlegte (080103), wurde am 12. Dezember vom Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs und am 17. Dezember auch vom Europäischen Parlament gebilligt. Der Rat erwirkte dabei erhebliche Abstriche an der Richtlinie über die Dritte Phase des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS) von 2013 bis 2020. Die übrigen Bestandteile des Pakets sind die beiden Richtlinien zu erneuerbare Energien und zur Abtrennung und geologischen Speicherung von CO2 (CCS), die Verordnung über CO2-Emmissionen von Neuwagen und die Entscheidung über Lastverteilung der CO2-Reduktionen in nicht vom ETS erfassten Sektoren.

Als Folge mehrerer Ausnahmebestimmungen wird nun die Industrie den größten Teil ihrer Zertifikate weiterhin kostenlos erhalten. Nur die Stromwirtschaft muß grundsätzlich alle Zertifikate, die sie zur Abdeckung ihrer Emissionen benötigt, schon ab 2013 bezahlen. Eine Ausnahmeregelung gilt aber für Staaten mit hoher Abhängigkeit von fossilen Energiequellen und geringem Bruttosozialprodukt pro Einwohner, wie dies bei Polen und anderen osteuropäischen Ländern der Fall ist. Hier beträgt die Versteigerungsquote anfangs 30 Prozent und steigt bis 2020 schrittweise auf 100 Prozent.

Bundestag ließ sich vom Lamento der Stromwirtschaft nicht beirren

Die einseitige Belastung der Stromproduzenten ist beabsichtigt, da sie mangels Wettbewerb den Börsenwert der bisher kostenlos erhaltenen Zertifikate als "Opportunitätskosten" auf die Strompreise aufschlagen und so zusätzliche Milliardengewinne erzielen konnten (070903). Aus diesem Grund halfen den Stromerzeugern auch die heftigen Proteste nichts, mit denen sie in den vergangenen Monaten versucht hatten, eine vollständige Versteigerung ihrer Zertifikate zu verhindern. Beispielsweise hatte RWE-Chef Großmann noch kurz vor dem EU-Gipfel per "Frankfurter Allgemeine" (8.12.) damit gedroht, eine hundertprozentige Versteigerung der Zertifikate würde milliardenschwere Investitionen in der Energiewirtschaft verhindern und Zehntausende von Arbeitsplätzen gefährden.

In der Bundestagssitzung am 4. Dezember unterstrichen dagegen Vertreter von Koalition und Opposition nochmals den Beschluß vom Mai 2008 (Drucksache 16/9334), in dem sich das Parlament parteiübergreifend für eine vollständige Versteigerung der Emissionsrechte für die Stromwirtschaft ausgesprochen hatte. Nach Artikel 23 des Grundgesetzes ist ein solcher Parlamentsbeschluß von der Bundesregierung als Leitlinie ihres Handelns zu beachten. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel hätte sich deshalb schwer damit getan, beim EU-Gipfel für eine Verringerung der Energie-Versteigerungsquote einzutreten. Ihr wurde ohnehin schon vorgeworfen, sich von ihren ursprünglich ehrgeizigen Klima-Zielen verabschiedet zu haben.

Industrie bekommt die Zertifikate weiterhin größtenteils kostenlos

Die übrigen CO2-Emittenten erhalten die Zertifikate auch in der dritten Handelsphase zum größten Teil weiterhin kostenlos. Es wird aber differenziert zwischen Wirtschaftszweigen, bei denen die Gefahr der Verlagerung von CO2-Emissionsquellen ins EU-Ausland ("carbon leakage") besteht oder nicht besteht. Im ersten Fall werden alle Zertifikate weiterhin kostenlos zugeteilt, wobei "der Referenzwert der besten verfügbaren Technologie" maßgebend ist. Im zweiten Fall beträgt die Versteigerungsquote zunächst 20 Prozent, um bis 2020 auf 70 Prozent zu steigen. Eine hundertprozentige Versteigerung soll ab 2027 erfolgen.

Die Gefahr der Verlagerung von CO2-Emissionsquellen ins EU-Ausland ("carbon leakage") gilt als beträchtlich, wenn in einem Sektor oder Teilsektor eines Wirtschaftszweigs

"die Summe der direkten und indirekten Kosten, die ihm durch die Anwendung der Richtlinie zusätzlich entstehen, zu einer Steigerung der Produktionskosten um mehr als fünf Prozent der Bruttowertschöpfung führt und der Gesamtwert seiner Ein- und Ausfuhren geteilt durch den Gesamtwert seines Umsatzes und seiner Einfuhren zehn Prozent übersteigt;

- in einem Sektor oder Teilsektor die Summe der direkten und indirekten Kosten, die ihm durch die Anwendung der Richtlinie zusätzlich entstehen, zu einer Steigerung der Produktionskosten um mehr als 30 Prozent der Bruttowertschöpfiung führt oder wenn der Gesamtwert seiner Ein- und Ausfuhren geteilt durch den Gesamtwert seines Umsatzes und seiner Einfuhren 30 Prozent übersteigt."

In der Praxis bewirkt diese Regelung, daß in Deutschland bis zu neunzig Prozent der betroffenen Industriebetriebe die Zertifikate zur Abdeckung ihrer CO2-Emissionen weiterhin kostenlos erhalten.

In den beiden ersten Handelsphasen war es den Mitgliedsstaaten anheim gestellt worden, ob sie eine Versteigerung im bescheidenen Rahmen von fünf bzw. zehn Prozent der Zertifikate durchführten. In Deutschland wurden sämtliche Zertifikate der ersten Zuteilungsperiode von 2005 bis 2007 kostenlos abgegeben. Die Zertifikate der zweiten Zuteilungsperiode von 2008 bis 2012 werden dagegen zu rund 8,8 Prozent versteigert oder verkauft (070603). Eine Belastung ergibt sich dadurch aber praktisch nur für die Kraftwerksbetreiber, die nun einen Teil ihrer Zertifikate zukaufen müssen. Da sie den Börsenwert der anfangs kostenlos erhaltenen Zertifikate auf die Strompreise aufgeschlagen und so zusätzliche Milliardengewinne erzielt haben, dürfte sich aber weder damit noch mit der jetzt beschlossenen hundertprozentigen Versteigerung der Zertifikate in der dritten Handelsperiode eine weitere Erhöhung der Strompreise begründen lassen.