August 2005 |
050805 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Landgericht Berlin entschied im August, daß die Stadtwerke Kiel für Verpflichtungen des Stromhändlers ares-energie-direkt GmbH aufkommen müssen, der Ende 2002 zahlungsunfähig wurde (021209). Presseberichten zufolge beläuft sich die Summe inklusive Zinsen und Gerichtskosten auf 15,1 Millionen Euro. Die MVV Energie, der die Stadtwerke Kiel mehrheitlich gehören, kündigte Berufung gegen das Urteil an.
Die ares-energie-direkt GmbH entstand 2001, als sich die Ares Energie AG aus dem Stromvertrieb zurückzog und diesen Geschäftsbereich an die Kieler Stadtwerke verkaufte, die damals mehrheitlich dem amerikanischen TXU-Konzern gehörten. Das Volumen der Transaktion wurde mit 60 Millionen Mark beziffert. Davon entfielen nur 24 Millionen Mark auf den Kaufpreis. Der weitaus größere Teil der Summe sollte dazu dienen, die Schulden des Berliner Stromhändlers zu übernehmen (010504).
Nachdem der TXU-Konzern im November 2002 Insolvenz beantragt hatte, war auch das Schicksal der ares-energie-direkt GmbH besiegelt, die wegen ihrer kritischen Finanzlage inzwischen eine direkte Tochter von TXU geworden war (021109). Ihre zunächst vereinbarte Übernahme durch die Riva Energie AG (021209), die im Januar 2003 ebenfalls Insolvenz anmelden mußte (030107), war schon nach wenigen Tagen rückgängig gemacht worden.
Als der MVV-Konzern im Mai 2004 vom Insolvenzverwalter der TXU die Mehrheit an den Kieler Stadtwerken erwarb, übernahm er auch die Verpflichtungen, die seinerzeit TXU und die Stadtwerke Kiel gegenüber der Ares Energie AG beim Kauf der ares-energie-direkt GmbH eingegangen waren. So sieht es jedenfalls die Ares Energie AG, die diesen Anspruch nun vor Gericht geltend macht. Einen ersten Erfolg erzielte sie, als das Landgericht Berlin die Stadtwerke Kiel zur Zahlung von 1,9 Millionen Euro plus Zinsen verpflichtete.
Bereits im Juli - noch vor dem jetzigen zweiten Prozeßerfolg - hatte die
Ares Energie AG eine weitere Klage wegen der Verletzung von Markenrechten angekündigt:
Die Stadtwerke Kiel hätten sich im Kaufvertrag unter anderem verpflichtet, die
Marke "ares" nur innerhalb der vertraglich vereinbarten Grenzen zu benutzen.
Diese Vereinbarung sei indessen mehrfach verletzt worden. Die Ares Energie AG
wolle deshalb "einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag" einklagen.
Auf der letzten Hauptversammlung der MVV Energie AG am 4. März 2005 hatte der Vorstandsvorsitzende Rudolf Schulten eine finanzielle Belastung des börsennotierten Unternehmens durch die Auseinandersetzungen bestritten: Beim Anteilserwerb der Stadtwerke Kiel durch die MVV Energie AG sei die Ares-Problematik bekannt gewesen und berücksichtigt worden. Dazu gehöre auch das Urteil hinsichtlich einer Forderung von 1,9 Millionen Euro. Aufgrund der eingelegten Berufung sei es außerdem noch gar nicht rechtskräftig.
Zur zweiten Klage von Ares gegen die Stadtwerke Kiel, die einen anderen Sachverhalt betraf und inzwischen ebenfalls positiv entschieden wurde, erklärte Schulten damals: "Wir haben durch unsere Anwälte intensiv die jetzt gegen die Stadtwerke Kiel geltend gemachte Forderung prüfen lassen. Diese sind zum Ergebnis gekommen, dass die Klage der Ares Energie AG nur geringe Aussichten auf Erfolg hat. Wir halten die kurz vor der Hauptversammlung angestrebte Kampagne für eine durchsichtige Stimmungsmache mit dem Ziel, über eine außergerichtliche Einigung 'Kasse zu machen'."