Juni 2005 |
050616 |
ENERGIE-CHRONIK |
Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) ließ Ende Juni einen Gesetzentwurf seines Ministeriums zur Endlagerung radioaktiver Abfälle veröffentlichen. Wegen der anstehenden Neuwahlen zum Bundestag (050501) hat das 47 Seiten umfassende "Gesetz zur Errichtung eines Verbands und Festlegung eines Standortauswahlverfahrens für die Endlagerung radioaktiver Abfälle (Verbands- und Standortauswahlgesetz - VStG" keinerlei Chance, noch vom 15. Bundestag behandelt und mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet zu werden. Trittin will anscheinend mit Blick auf den Wahlkampf den Vorwurf entkräften, daß er bisher faktisch kein Konzept für die Endlagerung vorgelegt habe. Sogar der Bundesrechnungshof hatte massive Kritik an Trittins bisheriger Vorgehensweise in Sachen Endlagerung geübt, die "nicht zielgerichtet, unwirtschaftlich und wenig transparent" sei (040908).
Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Errichtung eines öffentlich-rechtlichen
Verbands, dem die Kernkraftwerksbetreiber als Pflichtmitglieder angehören. Diesem
Verband, der unter der Rechtsaufsicht des Umweltministeriums steht, soll die Aufgabe
der Einrichtung des Endlagers, nicht jedoch die Entscheidung über den Standort,
übertragen werden. Entscheidungen über die zu vergleichenden Standorte sowie
über den Endlagerstandort sind nach dem Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag
vorbehalten.