August 2004 |
040804 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Zuteilungsgesetz für die erste Phase des Handels mit Treibhausgas-Emissionen von 2005 bis 2007 wurde am 30. August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am folgenden Tag in Kraft. Gemäß § 10 Abs. 3 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) können die betroffenen Unternehmen drei Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes ihre Zuteilungsanträge stellen. Die Zuteilungsentscheidung ergeht jetzt gemäß § 10 Abs. 4 spätestens sechs Wochen nach Ablauf der Antragsfrist. Beide Fristen waren durch eine Novelle zum TEHG vom 21. Juli 2004 geändert worden (BGBl. Nr. 38 vom 26.7.04).
Gleichzeitig trat als Durchführungsverordnung zum Zuteilungsgesetz die Zuteilungsverordnung 2007 (ZuV 2007) in Kraft, die am 28. Juli vom Bundeskabinett beschlossen worden war (040704). Sie wurde am 31. August zusammen mit der Emissionshandelskostenverordnung 2007 (EHKostV 2007) zum TEHG und zum Zuteilungsgesetz 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.