Juli 2004 |
040704 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die EU-Kommission genehmigte am 7. Juli acht nationale Zuteilungspläne für den bevorstehenden Handel mit CO2-Emissionszertifikaten (siehe Tabelle). Die Pläne von Dänemark, Irland, den Niederlanden, Slowenien und Schweden wurden ohne Einschränkungen angenommen. Die Pläne von Deutschland, Österreich und Großbritannien wurden unter der Voraussetzung bestimmter "technischer Änderungen" akzeptiert. Am deutschen Zuteilungsgesetz bemängelt die Kommission, daß es eine Neuzuteilung nachträgliche Anpassungen der Zertifikatsmengen zuläßt, falls der tatsächliche Bedarf der Unternehmen hinter der zugeteilten Zertifikatsmenge zurückbleibt. Dies widerspreche der EU-Richtlinie. Eine solche "ex post"-Anpassung würde für die Unternehmen zu Unsicherheiten führen und den Handel mit Zertifikaten beeinträchtigen.
Das Bundesumweltministerium begrüßte die Brüsseler Entscheidung, zeigte sich aber zugleich verwundert, "daß die Kommission unsere Vorschläge zur Bekämpfung des Missbrauchs beim Emissionshandel als zu scharf ablehnt". Man erwarte entsprechende Vorschläge der Kommission, wie der Missbrauch mit nicht benötigten Zertifikaten unterbunden werden könne, wenn solche Zertifikate nicht nachträglich eingezogen dürfen.
Die jetzt genehmigten Zuteilungspläne umfassen über 5000 von insgesamt 12000 Anlagen, die in den EU-Staaten der Zertifikate-Regelung unterliegen, und entsprechen vierzig Prozent der ingesamt zu vergebenden Zertifikate.
Zunächst hatte es in Presseberichten geheißen, die Kommission habe erhebliche Einwände gegen den deutschen Zuteilungsplan und werde ihn deshalb ablehnen. Anscheinend ist es Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) gelungen, den Widerstand der zuständigen Umweltkommissarin Margot Wallström zumindest teilweise zu beseitigen. Die Energie Baden-Württemberg wertete die Berichte über die Bedenken der Kommission als Bestätigung ihrer Beschwerde gegen das Zuteilungsgesetz (040601) und äußerte ihr Bedauern über die dann doch erfolgende Billigung des Zuteilungsgesetzes : "Offenbar haben sachfremde Zwänge, nicht zuletzt in Folge des politischen Drucks des Bundesumweltministereiums auf die EU-Kommission, dazu geführt, daß diese inhaltlichen und rechtlichen Bedenken zurückgestellt wurden."
Wie die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) am 28. Juli mitteilte, wird das Zuteilungsgesetz voraussichtlich am 26. August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am folgenden Tag in Kraft. Vom 28. August bis zum 17. September können dann die betroffenen Unternehmen bei der DEHSt ihre Zuteilungsanträge einreichen.
Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) wurde am 14. Juli 2004 in der vom Vermittlungsausschuß modifizierten Fassung (040601) im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl Nr. 35, S. 1578 - 1590) und trat am folgenden Tag in Kraft (siehe Wortlaut).
Am 28. Juli verabschiedete das Bundeskabinett die
Zuteilungsverordnung (ZuV). Dabei handelt es sich um eine Durchführungsverordnung
zum Zuteilungsgesetz 2007, welche die Regeln und Mengen der Zuteilung von
Emissionsberechtigungen konkretisiert. Die Verordnung tritt zusammen mit
dem Zuteilungsgesetz in Kraft.
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Österreich |
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Dänemark |
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Deutschland |
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Irland |
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Niederlande |
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Slowenien |
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Schweden |
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Großbritannien |
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Insgesamt |
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