Dezember 2003 |
031204 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskabinett verabschiedete am 17. Dezember den Regierungsentwurf zum Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG), das die vor wenigen Monaten erlassene EU-Richtlinie (030701) in nationales Recht umsetzt. Das Gesetz wird ergänzt durch eine Verordnung, die unter anderem den Anwendungsbereich und das Genehmigungsverfahren für die beteiligten Industrieanlagen regelt.
Der Emissionshandel bezieht in der ersten Phase 2005 bis 2007 nur Kohlendioxid ein. Die erfassten Anlagen müssen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt sein. Das Bundesumweltministerium hat eine Liste mit 2631 Anlagen veröffentlicht, deren Betreiber am Emissionshandel ab 2005 teilnehmen dürfen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt dürfen energieintensive Anlagen CO2 nur noch dann emittieren, wenn sie hierfür eine Genehmigung besitzen und die erforderlichen Emissionszertifikate vorweisen können. Die Zuteilung der Zertifikate erfolgt nach einem sogenannten Allokationsplan, der vom Bundesumweltministerium erstellt wird. Das Ministerium geht davon aus, dass der Emissionshandel der deutschen Industrie im Vergleich zu anderen Maßnahmen wie der Selbstverpflichtung zum Klimaschutz eine Kostenentlastung von bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr bringen wird.
Zugleich verabschiedete das Bundeskabinett die "große
EEG-Novelle" (031106). Sie wird zunächst
dem Bundesrat zugeleitet und könnte bei zügigem Verlauf der parlamentarischen
Beratungen im Frühjahr 2004 in Kraft treten. Der Verband der Elektrizitätswirtschaft
(VDEW) bemängelte, daß die Novelle den durch die vermehrte EEG-Einspeisung
erforderlichen Ausbau der Netze nicht berücksichtige. Außerdem
werde ihre praktische Umsetzung durch viele Spezialregelungen erschwert,
deren Abwicklung für die Versorger mit hohen Kosten verbunden sei.