Juni 2003

030607

ENERGIE-CHRONIK


Keine gerichtliche Klärung der Absprachen zur Fusion E.ON/Ruhrgas

Der genaue Umfang der Gegenleistungen, die E.ON Ende Januar 2003 neun Unternehmen zusicherte, um deren Widerstand gegen die Übernahme der Ruhrgas AG zu beseitigen und eine außergerichtliche Einigung zu ermöglichen, wird nicht gerichtlich geklärt werden. Die Potsdamer natGas AG, die Anfang Mai eine diesbezügliche einstweilige Verfügung beim Landgericht Düsseldorf beantragt hatte, zog ihren Antrag am 4. Juni wieder zurück. Sie begründete dies damit, daß das Gericht Zweifel an der Eilbedürftigkeit geäußert habe.

Die natGas beliefert hauptsächlich mittelständische Industriekunden mit Erdgas. Sie hatte nicht zu den Klägern gegen die Ministererlaubnis gehört und deshalb auch keine Zusagen von E.ON erhalten. Erst nach Bekanntwerden der außergerichtlichen Einigung hatte sie beim Oberlandesgericht Düsseldorf beantragt, den Vollzug des Zusammenschlusses von E.ON und Ruhrgas zu untersagen. Die Eilbedürftigkeit des Antrags war vom Kartellsenat des Oberlandesgerichts am 4. Februar jedoch verneint worden. Die natGas hatte daraufhin Anfang Mai beim Landgericht Düsseldorf zusätzlich den Erlaß einer einstweiligen Verfügung beantragt, mit der E.ON gezwungen werden sollte, den genauen Inhalt der Absprachen mit den ehemaligen Beschwerdeführern gegen die Ministererlaubnis offenzulegen. Sie bezeichnete dies als notwendigen Zwischenschritt, um anschließend gegen unzulässige Marktzugeständnisse vorgehen zu können. Ohne genaue Kenntnis des Inhaltes der getroffenen Sondervereinbarungen könne sie wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche gerichtlich nicht geltend machen.

Der finanzielle Umfang der Zugeständnisse, mit denen die außergerichtliche Einigung erkauft wurde, war von E.ON pauschal mit 90 Millionen Euro beziffert worden ( 030101). Mit Ausnahme der Beteiligung am GuD-Projekt Lubmin wurden aber keine Details bekanntgegeben. Es war lediglich allgemein die Rede von Strom- und Gaslieferungen, der Abgabe von Anlagen und Beteiligungen, Marketingzuschüssen und sonstigen Geldleistungen. Zu den Abmachungen, die lediglich inoffiziell bekannt wurden, gehörte auch die inzwischen erfolgte Rückübertragung der Aktienmehrheit an der Ampere AG von den Stadtwerken Hannover auf die Alteigentümer (030606)

Der Zeitung "Die Welt" (3.5.) zufolge hat sich das Bundeskartellamt die Zugeständnisse des E.ON-Konzerns an die Kläger vorlegen lassen und "keinen Anlaß zur Einleitung eines Mißbrauchsverfahrens gefunden", wie eine Sprecherin des Kartellamts bestätigt habe.

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