Dezember 2002

021206

ENERGIE-CHRONIK


Bericht stellt Gorleben als Standort für Endlager in Frage

Ein künftiges Endlager für hochradioaktive Abfälle soll nicht nur die notwendigen geologischen Voraussetzungen erfüllen, sondern auch von der betroffenen Bevölkerung akzeptiert werden. Diese Empfehlung gab der "Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte", den das Bundesumweltministerium Anfang 1999 eingesetzt hatte, in seinem jetzt vorgelegten Abschlußbericht. Der Standort Gorleben, der nur gegen heftige Widerstände auf seine Eignung als Endlager erkundet werden konnte, würde damit praktisch fallengelassen. Zugleich muß es allerdings als äußerst fraglich gelten, ob irgendeine andere Region der Bundesrepublik bereit wäre, ein solches Endlager zu akzeptieren. Der Arbeitskreis will in diesem Fall die Festlegung des Endlager-Standorts dem Gesetzgeber überlassen.

Der Bericht plädiert für ein fünfstufiges Auswahlverfahren, bei dem nach Möglichkeit fünf, mindestens aber drei mögliche Standortregionen ihre Bereitschaft zu einer "übertägigen Erkundung" erklären. Schließlich sollen mindestens zwei der Standorte, an denen Bereitschaft besteht, "untertägig erkundet" und verglichen werden.

Im Unterschied zur EU-Kommission, die bereits bis 2018 betriebsfähige Endlager haben möchte (021103), hält der Arbeitskreis dieses Ziel allenfalls bis 2030 erreichbar, sofern das von ihm vorgeschlagene Auswahlverfahren "zügig legitimiert und durchgeführt wird". Er habe damit "eine wissenschaftliche Gegenposition zur atomfreundlichen EU-Kommission eingenommen" meinte Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne). Zugleich habe er "in höflicher, aber bestimmter Form das in Gorleben fehlende Eignungskriterium benannt".

Im Atom-Kompromiß zwischen Bundesregierung und Kernkraftwerksbetreibern (000601, 010602) war vereinbart worden, die Erkundung des Salzstocks Gorleben auf seine Eignung für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle für mindestens drei, längstens jedoch zehn Jahre zu unterbrechen. Hinsichtlich der Endlagerung schwach aktiver Abfälle wurde vereinbart, das Planfeststellungsverfahren für das Endlager Schacht Konrad zu Ende zu führen, aber nicht auf sofortiger Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses zu bestehen.

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