November 2002 |
021111 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilte am 7. November 2002 die Genehmigung für das erste von insgesamt zwölf Zwischenlagern, die an den Standorten der deutschen Kernkraftwerke errichtet werden sollen (siehe Tabelle). Sie gilt für das Zwischenlager am Kernkraftwerk Lingen (Emsland), das bereits Ende 1998 von der damaligen VEW Energie beantragt worden war (981105). Der Antrag der VEW Energie hatte seinerzeit politische Pilotfunktion, nachdem die neue rot-grüne Koalition grundsätzlich beschlossen hatte, die Notwendigkeit von Nukleartransporten durch den Bau solcher kraftwerksnaher Zwischenlager auf ein Minimum zu reduzieren (981001). Nachdem auch sämtliche Kernkraftwerksbetreiber dieser Lösung verbindlich zugestimmt hatten (010602), wurde sie im Gesetz über den Ausstieg aus der Kernenergie verankert (020404).
In den Zwischenlagern können abgebrannte Brennelemente bis zu 40 Jahre lang aufbewahrt werden, ehe sie in ein noch zu errichtendes Endlager überführt werden. Ein Transport der hochradioaktiven Abfälle erübrigt sich damit vorerst. Nach der Inbetriebnahme sämtlicher zwölf Zwischenlager werden innerdeutsche Transporte in Zwischenlager völlig überflüssig. Da das neue Atomrecht ab Mitte 2005 auch die Ausfuhr von bestrahlten Brennelementen zur Wiederaufarbeitung im Ausland untersagt, beschränken sich die Atomtransporte dann praktisch auf die Rückführung des noch vorhandenen deutschen Atommülls aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague und Sellafield. Die Bundesrepublik ist verpflichtet, diese Abfälle zurückzunehmen.
Neben den zwölf Zwischenlagern sind fünf sogenannte Interimslager beantragt (siehe Tabelle). Sie sollen abgebrannte Brennelemente für eine kürzere Zeit aufnehmen, bis die dezentralen Zwischenlager fertiggestellt sind. Die KKW-Betreiber haben für sämtliche Standorte Zwischen- bzw. Interimslager beantragt, mit Ausnahme der Anlage in Stade, die im Herbst 2003 stillgelegt werden soll (001003) und des stillgelegten Reaktors in Mülheim-Kärlich, für den RWE bereits den Abriß beantragt hat (010602).
Standortnahe Zwischenlager gibt es bisher nur am Kernkraftwerk Obrigheim (981105) sowie am stillgelegten Standort Lubmin bei Greifswald (940807, 980320). Außerdem bestehen seit den achtziger Jahren die beiden zentralen Zwischenlager Ahaus und Gorleben. In Ahaus lagern derzeit sechs Castor-Behälter mit abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken sowie weitere Behälter mit Brennelementen aus dem stillgelegten Hochtemperaturreaktor in Hamm-Uentrop (961120). Die Genehmigung für die Castor-Behälter ist bis Ende 2034 befristet. In Gorleben befinden sich derzeit fünf Castor-Behälter mit abgebrannten Brennelementen und neun mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung. Auch hier ist die Genehmigung bis Ende 2034 befristet.