November 1996 |
961120 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 30.10. die Klage zweier Bürger aus Ahaus gegen die atomrechtliche Genehmigung für das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus zurückgewiesen. Laut mündlicher Urteilsbegründung gewährleisten die genehmigten Castor-Behälter, daß die Kläger sowohl im Normalbetrieb des Zwischenlagers wie auch bei denkbaren Unfällen und Übergriffen keinem unzulässigen Strahlenrisiko ausgesetzt sind (FAZ, 31.10.; SZ, 31.10.; taz 31.10.).
In Ahaus befinden sich derzeit 305 Castor-Behälter aus dem stillgelegten Hochtemperaturreaktor in Hamm-Uentrop, mit deren Einlagerung 1992 begonnen wurde (siehe 920611 u. 930512). Eine Erweiterung der Kapazität des Zwischenlagers ist beantragt (siehe 960921).