Dezember 1999

991203

ENERGIE-CHRONIK


Strom aus erneuerbaren Energien wird künftig nach festen Sätzen vergütet

Der Bundestag beriet am 16.12. in erster Lesung das geplante Gesetz zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, das von den Koalitionsparteien am 13.12. verabschiedet wurde und das bisherige Stromeinspeisungsgesetz ablösen soll. Es sieht feste Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien vor. Bisher ist die Vergütung mit zweijähriger Verzögerung an die Erlöse der Stromversorger gekoppelt. Sie weist dadurch in letzter Zeit eine fallende Tendenz auf (990739), was die Bundesregierung zur Ankündigung einer beschleunigten Novellierung der bisherigen Regelung veranlaßte (990520 u. 991023).

Hinsichtlich der einzelnen Vergütungsgruppen, der Beschränkung auf bestimmte Größenklassen, der Härteklausel und sonstigen Systematik lehnt sich der Entwurf weitgehend an das alte Stromeinspeisungsgesetz an. Für Strom aus Wasserkraft, Deponiegas, Grubengas und Klärgas soll die Vergütung künftig bis zu 15 Pf/kWh betragen, für Strom aus Biomasse bis zu 20 Pf/kWh, für Strom aus Windkraft bis zu 17,8 Pf kWh und für Strom aus solarer Strahlungsenergie bis zu 99 Pf/kWh. Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung gemäß Paragraph 1 Absatz 2 der bisherigen Regelung können künftig die Einspeisungsvergütung wenigstens für Neuanlagen oder für solche Anlagen beanspruchen, die mangels Wirtschaftlichkeit sonst von Stillegung bedroht wären. Als Neuanlagen gelten auch reaktivierte oder erneuerte Anlagen, wenn sie in wesentlichen Teilen erneuert worden sind. Bei den nicht erfaßten Anlagen gemäß Absatz 1 wird für Biomasse das Limit von 5 auf 20 Megawatt angehoben.

Die Bundesregierung glaubt, dass das Gesetz sich nur geringfügig auf die Strompreise auswirken werde. Die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) erwartet dagegen bis zum Jahr 2002 eine Verdoppelung der Einspeisevergütungen, was zu einer entsprechenden Belastung der Stromversorger und ihrer Kunden führen werde. VDEW-Hauptgeschäftsführer Eberhard Meller kritisierte ferner, dass das Gesetz keine klaren Signale für eine Steigerung der Produktivität bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien setze.