Mai 1999 |
990505 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskartellamt muß binnen drei
Monaten nachweisen, daß sein vor drei Jahren verfügtes
Verbot einer Beteiligung des Veba-Konzerns an den Stadtwerken
Bremen (960608) angesichts der neuen
"stromwirtschaftlichen Gegebenheiten" noch angebracht
ist. Dies beschloß der Kartellsenat des Berliner Kammergerichts,
vor dem die betroffenen Unternehmen Beschwerde gegen die Verfügung
des Kartellamts erhoben hatten. Das Kartellamt begründete
seinerzeit die Entscheidung damit, daß die Veba bei einer
Beteiligung an den Stadtwerken Bremen über Töchter wie
PreussenElektra in der Region eine zu starke marktbeherrschende
Stellung erreiche. In der mündlichen Verhandlung am 21.4.
verwiesen demgegenüber die Beschwerdeführer auf die
völlig neue Situation, die sich inzwischen durch die Beseitigung
der geschlossenen Versorgungsgebiete ergeben hat (Handelsblatt,
6.5.; FAZ, 6.5.).