Juni 1996 |
960608 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskartellamt hat dem Veba-Konzern untersagt, sich mit 24,9 Prozent an den
Stadtwerken Bremen zu beteiligen (siehe auch 960303). Es
begründete seine Entscheidung damit, daß die Veba sonst über Töchter
wie PreussenElektra in der Region eine zu starke marktbeherrschende Stellung erreiche.
Der Vorsitzende der zuständigen Beschlußabteilung beim Bundeskartellamt,
Kurt Markert, teilte bei dieser Gelegenheit mit, daß seine Behörde in drei
bis vier Monaten auch über die geplante Fusion der Energie-Versorgung Schwaben
(EVS) mit den Technischen Werken Stuttgart (TWS) entscheiden werde. Der beabsichtigten
Übernahme der Isar-Amperwerke durch die Viag-Tochter Bayernwerk (960504)
könne das Kartellamt erst dann zustimmen, wenn das vorgesehene Tauschgeschäft
zwischen Viag und RWE von den Wettbewerbshütern in Brüssel genehmigt worden
sei (SZ, 7.6.).