März 1999 |
990321 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Land Hessen muß der RWE Energie
5,52 Millionen Mark Verwaltungsgebühren plus Zinsen zurückzahlen,
die dem Unternehmen abverlangt wurden, nachdem es seinen Antrag
für den Bau des dritten Blocks C im Kernkraftwerk Biblis
zurückgezogen hatte. So entschied am 24.3. in höchster
Instanz das Bundesverwaltungsgericht. Der Gebührenbescheid
des Landes Hessen war zuvor sowohl vom Verwaltungsgericht Wiesbaden
(950706 u. 951113)
als auch vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (971006) bestätigt worden. Im Gegensatz zu den Vorinstanzen
folgte das Bundesverwaltungsgericht der Argumentation der RWE-Anwälte,
daß die Gebühren nur bei einer Entscheidung des Umweltministeriums
über den Antrag fällig gewesen wären (Welt, 25.3.).