März 1999

990321

ENERGIE-CHRONIK


Hessen muß 5,52 Millionen Mark Gebühren für Biblis C an RWE Energie zurückzahlen

Das Land Hessen muß der RWE Energie 5,52 Millionen Mark Verwaltungsgebühren plus Zinsen zurückzahlen, die dem Unternehmen abverlangt wurden, nachdem es seinen Antrag für den Bau des dritten Blocks C im Kernkraftwerk Biblis zurückgezogen hatte. So entschied am 24.3. in höchster Instanz das Bundesverwaltungsgericht. Der Gebührenbescheid des Landes Hessen war zuvor sowohl vom Verwaltungsgericht Wiesbaden (950706 u. 951113) als auch vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (971006) bestätigt worden. Im Gegensatz zu den Vorinstanzen folgte das Bundesverwaltungsgericht der Argumentation der RWE-Anwälte, daß die Gebühren nur bei einer Entscheidung des Umweltministeriums über den Antrag fällig gewesen wären (Welt, 25.3.).