August 1998

980803

ENERGIE-CHRONIK


Zahl der meldepflichtigen Vorkommnisse in Kernkraftwerken hat sich halbiert

In den vergangenen zehn Jahren gab es in den deutschen Kernkraftwerken 2030 "meldepflichtige Vorkommnisse". Dies geht aus einem Bericht zur Sicherheit der kerntechnischen Anlagen in Deutschland hervor, den das Bundeskabinett am 11. 8. verabschiedete. Die große Mehrheit - insgesamt 1971 Vorkommnisse - hatte keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Sicherheit der Anlagen und brauchte deshalb von den Betreibern der Kernkraftwerke erst innerhalb einer Frist von fünf Tagen gemeldet werden. Auch bei den restlichen Ereignissen, die sofort oder binnen 24 Stunden zu melden waren, handelte es sich gemäß der untersten Stufe der weltweit geltenden "International Nuclear Event Scala" (INES) lediglich um "Störungen" (SZ, 12.8.; FR, 12.8.).

BILD machte Vorkommnisse zu "Störfällen"

Ein Vorabbericht der Bild-Zeitung (11.8.), in dem von 2030 "Störfällen" die Rede war, wurde von Bundesumweltministerin Angela Merkel als falsch zurückgewiesen: Tatsächlich habe es von 1988 bis 1997 keinen einzigen Störfall gegeben. Die Zahl der meldepflichtigen Ereignisse habe sich von Beginn bis zum Ende des Berichtszeitraums sogar halbiert. Erst in diesem Jahr habe nach langer Zeit ein meldepflichtiges Vorkommnis im Kernkraftwerk Unterweser als Störfall gemäß Stufe zwei auf der siebenstufigen INES-Skala eingeordnet werden müssen (VWD, 11.8.; siehe auch 980615).

Die Bundesumweltministerin bescheinigte der Reaktorsicherheit in Deutschland ein "hohes Niveau". Der Sicherheitsstandard der deutschen Kernkraftwerke sei deshalb so hoch, weil sie immer nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik nachgerüstet würden.