August 1997 |
970814 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Bundesgerichtshof hat die von der niedersächsischen Landesregierung beantragte Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle (siehe 960316) nicht zugelassen. Infolgedessen ist die niedersächsische Umweltministerin Monika Griefahn (SPD) jetzt erstmals rechtskräftig wegen rechtswidriger Behinderung der Bauarbeiten in Gorleben zu Schadenersatz verurteilt worden. Es geht dabei um den angeordneten Stopp der Bauarbeiten im Schacht 2 des Erkundungsbergwerks, der von Oktober 1990 bis Februar 1991 dauerte. Über die Höhe des Schadenersatzes muß nunmehr in einem weiteren Verfahren vor dem Landgericht Hannover verhandelt werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) verlangt vom Land rund 10 Millionen Mark (Handelsblatt, 7.8.).
Der Tagesspiegel (8.8.) bemerkte dazu: "Der erste abschließende Sieg des Bundes in einem Schadenersatzverfahren dämpft die niedersächsischen Erwartungen, in den weiteren Prozessen noch gewinnen zu können."