Januar 1997 |
970110 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof verhandelte am 28.1. über die Organklage der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Genehmigung des neuen Braunkohletagebaues Garzweiler II, die 1995 noch von der seinerzeitigen SPD-Alleinregierung beschlossen worden war. Das Urteil ist für den 29. April vorgesehen. Bei ihren Koalitionsverhandlungen mit der SPD hatten sich die Grünen 1995 ausbedungen, daß der Rahmenbetriebsplan für Garzweiler II erst nach Vorliegen des Urteils genehmigt wird (Handelsblatt, 28.1.; FR, 29.1.; siehe auch 960908).
Die Auseinandersetzung um Garzweiler II
belastet weiterhin das Verhältnis der Düsseldorfer Koalitionspartner
wie auch der Grünen untereinander. Am 19.1. lehnte es der
Landesparteirat der Grünen mit Zwei-Drittel-Mehrheit ab,
die Vorgehensweise von vier grünen Landtagsabgeordneten zu
mißbilligen, die massive Kritik an der Arbeit der rot-grünen
Koalition geübt hatten und deshalb von der Mehrheit der grünen
Landesparlamentarier gerügt worden waren (taz, 20.1.; Welt,
20.1.).