Februar 1997 |
970216 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Badenwerk will seinen Musterprozeß
um das Stromeinspeisungsgesetz gegen einen Wasserkraftwerksbetreiber
an der Tauber (siehe 960507) nicht
weiter betreiben. Es folgt damit einer Empfehlung des Oberlandesgerichts
Karlsruhe, bei dem der Rechtsstreit zur Zeit anhängig ist.
Das Gericht verband seine Empfehlung mit dem Hinweis, daß
das Bundesverfassungsgericht auf Grund anderer Verfahren, die
bei ihm gelandet sind, über die Verfassungsmäßigkeit
des Stromeinspeisungsgesetzes entscheiden werde. "Damit ist
unser Ziel, eine Entscheidung dieses Gerichts herbeizuführen,
erreicht und die Fortführung unseres Prozesses weder notwendig
noch sinnvoll", heißt es in einer Pressemitteilung
des Badenwerks (Stuttgarter Zeitung, 25.2.).