Dezember 1996 |
961206 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundesjustizministerium plant ein "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich", das Mehrfachstimmrechte von Aktionären nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren ersatz- und entschädigungslos beseitigen würde. Das Gesetz träfe unter anderen die kommunalen Aktionäre des RWE-Konzerns, die mit einem Kapitalanteil von 30 Prozent 60 Prozent der Stimmrechte ausüben und dieses Privileg erst vor kurzem gegen den früheren RWE-Vorstandsvorsitzenden Gieske verteidigt haben (siehe 920508, 940603 u. 940909). Der Verband der kommunalen RWE-Aktionäre (VKA) sieht darin ein "Gesetz zur entschädigungslosen Enteignung der Kommunen" und will Klage beim Bundesverfassungsgericht erheben. Der VKA-Vorsitzende, der Leverkusener Oberbürgermeister Walter Mende (SPD) bezifferte den Wert der kommunalen Mehrfachstimmrechte beim RWE auf weit über eine Milliarde Mark (Handelsblatt, 5.12.).
Wie die Wirtschaftswoche (12.12.) berichtete,
gab es bereits Sondierungsgespräche zwischen VKA und RWE,
um die Kommunen gegen eine angemessene Entschädigung zum
Verzicht auf ihre Mehrfachstimmrechte zu bewegen: "Mit zu
offensichtlicher Gier dürfen die Gemeindevertreter allerdings
nicht über das RWE herfallen - sonst ist eine Revolte
der freien Aktionäre zu erwarten. Denn eine Abfindung ginge
auf Kosten ihrer Gewinne."