Oktober 1994 |
941003 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskartellamt hat am 5.10. dem Regionalversorger
Hannover-Braunschweigische Stromversorgungs AG (Hastra) und den
Stadtwerken Hannover die geplante Beteiligung an den Stadtwerken
Garbsen untersagt. Es begründete dies damit, daß die
geplanten Beteiligungen in Höhe von 26 bzw. 20 Prozent unbefristet
gelten sollen: Damit würden Hastra und Stadtwerke Hannover
ihre marktbeherrschende Stellung bei der Strom- bzw. Gasversorgung
in Garbsen auf Dauer sichern. Diese dauerhafte Absicherung unterscheide
den vorliegenden Fall auch von der Beteiligung der Vereinigten
Elektrizitätswerke Westfalen (VEW) an den Stadtwerken Dortmund,
die auf 20 Jahre beschränkt wurde und der das Kartellamt
im August vorigen Jahres zugestimmt hat (SZ, 6.10.; Hannoversche
Allgemeine, 6.10.; siehe auch 930801).