Oktober 1994

941003

ENERGIE-CHRONIK


Bundeskartellamt untersagt Beteiligungen

Das Bundeskartellamt hat am 5.10. dem Regionalversorger Hannover-Braunschweigische Stromversorgungs AG (Hastra) und den Stadtwerken Hannover die geplante Beteiligung an den Stadtwerken Garbsen untersagt. Es begründete dies damit, daß die geplanten Beteiligungen in Höhe von 26 bzw. 20 Prozent unbefristet gelten sollen: Damit würden Hastra und Stadtwerke Hannover ihre marktbeherrschende Stellung bei der Strom- bzw. Gasversorgung in Garbsen auf Dauer sichern. Diese dauerhafte Absicherung unterscheide den vorliegenden Fall auch von der Beteiligung der Vereinigten Elektrizitätswerke Westfalen (VEW) an den Stadtwerken Dortmund, die auf 20 Jahre beschränkt wurde und der das Kartellamt im August vorigen Jahres zugestimmt hat (SZ, 6.10.; Hannoversche Allgemeine, 6.10.; siehe auch 930801).