Oktober 1994 |
941002 |
ENERGIE-CHRONIK |
Rund 40 Kommunen und Stadtwerke wollen in einem Musterprozeß höchstrichterlich klären lassen, wie der Preis für den Rückkauf eines lokalen Stromnetzes zu berechnen ist. Die Klage soll von zwei Stadtwerken - stellvertretend für die übrigen Mitglieder der neugegründeten "Prozeßkostengemeinschaft Stromnetzübernahme" - bis zum Bundesgerichtshof durchgefochten werden. Die Kommunen halten diesen Schritt für erforderlich, nachdem ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der Stadt Witzenhausen und der Elektrizitäts-Aktiengesellschaft Mittelhessen (EAM), bei dem es um diese Frage ging, ohne gerichtliches Urteil beigelegt worden ist (FAZ, 30.9.; SZ, 24.10.; siehe auch 940106).
Der Bundesgerichtshof hatte im Juli 1992 in einem Musterprozeß zwischen der Stadt Rosenheim und den Isar-Amperwerken festgestellt, daß gemäß der 4. Kartellgesetznovelle von 1980 die Laufzeit der meisten Konzessionsverträge in den alten Bundesländern zum 31. Dezember 1994 endet. Den Kommunen eröffnete sich damit die Möglichkeit, entweder einen neuen Konzessionsvertrag abzuschließen oder das lokale Stromnetz vom bisherigen Stromversorger zu übernehmen. Ob sich der Betrieb in eigener Regie rentiert, hängt aber entscheidend von der Höhe des Kaufpreises ab. Nach Angaben von Bernd Rohm, Geschäftsführer der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU), fordern die regionalen Energieversorger im Durchschnitt einen um 50 bis 60 Prozent höheren Preis als die Kommunen für die Überlassung der Netze zu zahlen bereit sind (siehe auch 920710 u. 920912).
Rund 20 Stadtwerke aus Brandenburg und
Sachsen haben sich in einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen,
um ihre Position im Streit mit der RWE Energie um die Übertragung
des lokalen Stromvermögens zu verbessern (Welt, 30.9.; Neues
Deutschland, 30.9.; siehe auch PresseBLICK 8/94).