Juli 1992 |
920710 |
ENERGIE-CHRONIK |
Mit seinem Urteilsspruch vom 7. Juli hat der Bundesgerichtshof als höchste richterliche Instanz ein bereits 1989 vom Landesgericht München gefälltes Urteil bestätigt: Konzessionsverträge zwischen einer Kommune und einem Stromversorgungsunternehmen werden somit am 31.12.1994 in vollem Umfang definitiv unwirksam, wenn sie bis dahin eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren erfüllt haben. Dies folgt, so der Urteilsspruch, aus der 1980 in Kraft getretenen 4. Kartellgesetznovelle, was aber bisher von Regional- und Verbundunternehmen bestritten worden war. Daher wurde von den Isar-Amperwerken und der Stadt Rosenheim zur Klärung der Rechtslage ein Musterprozeß geführt.
Aufgrund des Urteils haben die Isar-Amperwerke nunmehr bis zum Stichtag die der Ortsversorgung dienenden Stromversorgungsanlagen in vier Ortsteilen, die derzeit von ihnen versorgt werden, die aber in den 60er Jahren eingemeindet wurden und somit zum Stadtgebiet Rosenheims zählen, zum Sachzeitwert abzüglich bestimmter Zuschüsse der Stadt/den Stadtwerken zu überlassen. Für eine evtl. notwendige Entflechtung der beiden Netze dürfen die Isar-Amperwerke keine Kosten erheben (SZ, 10.7.; FR, 10.7.; taz, 14.7.). "Wie der Verband kommunaler Unternehmen in Köln mitteilt", so die Süddeutsche Zeitung (10.7.), "wollen laut einem Gutachten über 230 Kommunen die Stromversorgung in eingemeindeten Gebieten selbst übernehmen. Diese Zahl bezweifelt Dieter Braun, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Regionaler Energieversorgungsunternehmen in Hannover. Er spricht von lediglich ein paar Dutzend Fällen in ganz Deutschland."