Juli 1994 |
940709 |
ENERGIE-CHRONIK |
Im Streit um das Kernkraftwerk Brunsbüttel, das seit August 1992 abgeschaltet ist, will die schleswig-holsteinische Landesregierung von den Hamburgischen Electricitäts-Werken (HEW) zusätzlich den Nachweis verlangen, daß der Reaktor an der Unterelbe ausreichend gegen Erdbeben gesichert ist. Sie beruft sich auf ein in ihrem Auftrag erstelltes Gutachten, wonach die Anlage in Brunsbüttel "in unmittelbarer Nähe tiefer Sockelstörungen steht, entlang derer potentielle Erdbebenstörungen" zu erwarten seien. Bei Beratungen der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) am 13.7. in Bonn zeichnete sich dagegen eher die Meinung ab, daß eine reale Erdbebengefahr nicht vorliegt. Die RSK will ihre endgültige Stellungnahme zu dieser Frage und zu den vorgesehenen Reparaturen in Brunsbüttel in etwa drei Wochen vorlegen (Hamburger Abendblatt, 4.7. u.14.7.; FAZ, 7.7.).
Die HEW haben inzwischen beim Oberverwaltungsgericht
Schleswig ihre angekündigten Klagen gegen die Kieler Landesregierung
wegen des Stillstands der Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel
eingereicht (SZ, 7.7.; Handelsblatt, 7.7.; siehe auch
940609).