Juli 1992 |
920707 |
ENERGIE-CHRONIK |
Wie die Frankfurter Rundschau (24.7.) meldet, "geht das Land Rheinland-Pfalz gegen eine Entscheidung des Mainzer Landgerichts in die Berufung". Das Land war zur Zahlung von Schadensersatz in dreistelliger Millionenhöhe verurteilt worden wegen "Amtspflichtsverletzung" bei der Erteilung der Genehmigung für das Kernkraftwerk Mühlheim-Kärlich.
Das Land hatte in dem Prozeß darauf
verwiesen, daß RWE mit dem Bau der Anlage auf eigenes Risiko
begonnen habe, obwohl gegen die erteilte Genehmigung noch Prozesse
liefen. Nach Angaben des Sprechers des Umweltministeriums in Mainz,
Roland Horne, sei "keines der tragenden Argumente des Landes
gegen den Schadensersatzanspruch widerlegt worden", daher
die Revision (FR, 24.7.; siehe auch 920607).