Juni 1992 |
920607 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Land Rheinland-Pfalz muß der
Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke AG (RWE) die
Hälfte des Schadens zahlen, der durch die 1988 verfügte
Stillegung des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich entstanden
ist. Dies entschied am 19.6. die 7. Zivilkammer des Landgerichts
Mainz. Nach Auffassung des Gerichts ist die damals CDU-geführte
Landesregierung für Fehler im Genehmigungsverfahren
verantwortlich zu machen, die bis heute eine dauerhafte Inbetriebnahme
des Kernkraftwerks verhinderten. Die RWE beziffert den Schaden
durch die Stillegung mit einer Million DM am Tag. Insgesamt sei
bisher, nach vorläufiger Schätzung, ein Schaden von
500 Millionen DM entstanden. Die jetzige SPD/FDP-Landesregierung
will gegen das Urteil Berufung einlegen und notfalls "durch
alle Instanzen gehen" (Handelsblatt, 22.6.; FAZ, 23.6.; FR,
23.6.; siehe auch 920314).