März 1992

920314

ENERGIE-CHRONIK


Mülheim-Kärlich: Revision gegen Urteil des Oberverwaltungsgerichts zugelassen

Die juristische Auseinandersetzung um das seit 1988 stillgelegte Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich geht in eine neue Runde: Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin ließ am 5.3. auf Antrag des Betreibers RWE die Revision gegen ein 1991 ergangenes Urteil des Oberverwaltungsgericht Koblenz zu, mit dem die 1990 erteilte neue Erste Teilgenehmigung für das KKW Mülheim-Kärlich aufgehoben und zugleich die Revision beim Bundesverwaltungsgericht verweigert worden war (FR, 10.3.; Handelsblatt 10.3.).

Daneben bahnt sich ein Schadenersatzprozeß an, in dem das RWE vom Land Rheinland-Pfalz eine Entschädigung dafür verlangt, daß die von der früheren Mainzer CDU-Regierung gewählte Genehmigungsprozedur für das KKW Mühlheim-Kärlich vor Gericht keinen Bestand hatte. Laut Spiegel (16.3.) gibt es Gerüchte über ein bevorstehendes Kompensationsgeschäft: "Daß der Stromproduzent tatsächlich bis zum bitteren Ende um Schadenersatz streiten wird, halten die Grünen im Mainzer Landtag für unwahrscheinlich. Hinter den Kulissen, will der Grünen-Abgeordnete Dietmar Rieth wissen, werde schon längst über ein Kompensationsgeschäft gefeilscht: "Das Geschäft könnte so aussehen: Der Elektrokonzern schreibt seinen Milliardenschaden ab - und bekommt dafür lukrative Aufträge im Müll-, Wasser- und Abwassergeschäft des Landes. Diese Entsorgungszweige will Scharping ohnehin weitgehend privatisieren."