Februar 1992 |
920216 |
ENERGIE-CHRONIK |
Ein Funkturm für Mobilfunk und Richtfunkverbindungen, den die Bundespost in Lüneburg errichtet, darf vorläufig nicht vollendet und in Betrieb genommen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg auf Antrag einer Bürgerinitiative. Das Gericht hält es für nicht ausgeschlossen, daß die elektromagnetischen Felder des fertigen Sendeturms eine Gesundheitsgefährdung bedeuten könnten, wie die Bürgerinitiative geltend gemacht hat. Es verpflichtete die Bezirksregierung, sich ernsthaft mit diesen Bedenken zu befassen bzw. entsprechende Gutachten einzuholen. Die Bundespost will ein flächendeckendes Netz von rund 3000 solcher Funktürme errichten. Nach Ansicht des Anwalts, der die Bürgerinitiative vertrat, läßt sich diese Gerichtsentscheidung auf viele andere Genehmigungsverfahren übertragen, etwa auf den Bau von Hochspannungsleitungen, von denen ähnliche Gefahren ausgehen würden (FR, 12,2,; SZ, 12,2,; taz, 12.2; siehe auch 920114).