November 2023 |
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ENERGIE-CHRONIK |
(die Ausführungen zur Weiterentwicklung des Energie- und Klimafonds (EKF) zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind kursiv markiert)
Um im Rahmen der grundgesetzlichen Schuldenregel die nötigen Zukunftsinvestitionen unmittelbar in Angriff nehmen zu können, werden wir folgende Maßnahmen treffen:
• Die aufgrund der Überschreitung der regulären Obergrenze für die Nettokreditaufnahme (NKA) in den Jahren 2020 bis 2022 erstellten Tilgungspläne werden in einen vom Deutschen Bundestag zu beschließenden Gesamttilgungsplan zusammengefasst, um eine kohärente und dauerhaft tragfähige Schuldentilgung zu gewährleisten. Die Tilgung passen wir an die Tilgungsfristen der EU-Coronahilfen aus dem Programm Next Generation EU an.
• Die Berücksichtigung der Sondervermögen in der Schuldenregel erfolgt künftig 1:1 in dem verfassungsrechtlich erforderlichen Umfang. Als Ausgaben im Rahmen der Schuldenregel werden dann die Zuführungen des Bundes erfasst, nicht mehr doppelt auch die Mittelabflüsse aus den Sondervermögen. Entsprechend wird die Befüllung eines Sondervermögens als Abfluss aus dem Kernhaushalt den Verschuldungsspielraum reduzieren.
• Wir werden den Energie- und Klimafonds (EKF) zu einem Klima- und Transformationsfonds weiterentwickeln. Wir werden im Haushalt 2021 Mittel aus bereits veranschlagten und nicht genutzten Kreditermächtigungen über einen Nachtragshaushalt dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zweckgebunden für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Transformation der deutschen Wirtschaft zur Verfügung stellen. Damit sollen die Folgen der Corona-Pandemie und die zeitgleich bestehenden Risiken für die Erholung der Wirtschaft und der Staatsfinanzen durch die weltweite Klimakrise bekämpft werden und aufgrund der Pandemie nicht erfolgte Investitionen in den Klimaschutz nachgeholt werden können. Stärker noch als bisher werden im KTF Maßnahmen zum nationalen und internationalen Klimaschutz und zur Transformation der Wirtschaft gebündelt. Dies gilt auch für Maßnahmen zur Förderung der klimafreundlichen Mobilität. Mit dem Bundeshaushalt 2022 werden wir prüfen, wie wir den Klima- und Transformationsfonds im Rahmen der verfassungsmäßigen Möglichkeiten weiter verstärken.
• Wir führen die Nachhaltigkeitsberichterstattungen für die Sozialversicherungen fort.
• Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag der Schuldenbremse werden wir das Konjunkturbereinigungsverfahren basierend auf den in den letzten 10 Jahren gewonnenen Erkenntnissen, zum Beispiel durch systemische Krisen, evaluieren und die sich daraus ergebenden Bedarfe entsprechend anpassen, ohne die grundgesetzliche Schuldenbremse zu ändern.
Darüber hinaus ist es erforderlich, dass für die gesamte Legislaturperiode alle Ausgaben auf den Prüfstand gestellt werden und eine strikte Neupriorisierung am Maßstab der Zielsetzun gen in diesem Koalitionsvertrag erfolgt. Die daraus erzielten Umschichtungspotenziale und unerwartete finanzielle Spielräume sind prioritär für die Projekte des Koalitionsvertrages einzusetzen.
Um finanzielle Potenziale für Zukunftsinvestitionen zu schaffen, werden wir im Rahmen der Haushaltsaufstellungs- und des parlamentarischen Verfahrens auch Ausgabenkürzungen vornehmen und Ausgabenreste abbauen.
Mit unseren politischen Maßnahmen wollen wir unsere politischen Ziele wirksam und nachweisbar erreichen. Schrittweise werden wir den Bundeshaushalt (ohne Personal- und Verwaltungsausgaben) dazu auf eine ziel- und wirkungsorientierte Haushaltsführung umstellen, in deren Rahmen die politisch-inhaltlichen Zielsetzungen aller Förder- und Ausgabeprogramme bereits bei der politischen Beschlussfassung in klar definierte, messbare und auf die beabsichtigte Wirkung ausgerichtete Indikatoren (zum Beispiel SMART-Ziele) übersetzt und mit festgelegten Evaluationsfristen versehen werden. Durch eine regelmäßige und umfassende Wirkungsprüfung, in Form eines einheitlichen Controllings, wollen wir die Effektivität und Effizienz von Maßnahmen bewerten und uns zusätzliche haushälterische Spielräume erarbeiten, um unsere politischen Ziele effektiver erreichen zu können.
Um einen besseren Überblick über das öffentliche Vermögen zu erhalten und damit auch eine bessere Investitions- und Instandhaltungsplanung aufstellen zu können, wollen wir eine Vermögenserfassung des Bundes einführen. So stellen wir den Verzehr und Aufbau öffentlichen Vermögens übersichtlich dar – ein Beitrag für mehr Transparenz im Bundeshaushalt und ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit. Gleichzeitig hilft dies der Bundesregierung und dem Parlament, bessere Investitionsentscheidungen zu treffen. Die Bundesregierung wird ihre öffentlichen Geldanlagen, die dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 widersprechen, schrittweise abziehen. Wir werden die staatliche Förderung und Absicherung von Projekten deutscher Unternehmen im Ausland über die KfW nutzen, um Partnerstaaten dabei zu unterstützen, ihre Klimaziele zu erreichen.
Zur Finanzierung von grünen Ausgaben werden wir die erfolgreichen Green Bonds ausweiten.
Bei Kernaufgaben des Staates verbleibt es grundsätzlich bei einer staatlichen Umsetzung und Finanzierung. Ausgewählte Einzelprojekte und Beschaffungen können im Rahmen Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP) umgesetzt werden. Dabei muss – unter Einbeziehung der Risiken – nach einheitlichen Kriterien durch eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gezeigt werden, dass die Umsetzung eines konkreten ÖPP-Projekts wirtschaftlicher ist. Ein Controlling und die exekutive, parlamentarische und öffentliche Kontrolle sind sicherzustellen. Die jeweiligen Ergebnisse, inklusive der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und vergebenen Verträge, müssen transparent im Internet veröffentlicht werden. Die Methodik für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von ÖPP-Projekten wird unter Berücksichtigung bestehender Empfehlungen des Bundesrechnungshofes weiterentwickelt und an den Stand der Wissenschaft angepasst.
Wir werden das bereits praktizierte Gender Budgeting auf Bundesebene im Sinne einer ver- stärkten Analyse der Auswirkungen finanzpolitischer Maßnahmen auf die Gleichstellung der Geschlechter weiter entwickeln und auf geeignete Einzelpläne anwenden.