September 2023 |
230916 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) präsentierte dem Landtag am 22. September eine neue Leitentscheidung der schwarz-grünen Landesregierung zum Braunkohle-Abbau. Sie passt die bisherigen Planungen den Vereinbarungen an, die vor einem Jahr mit RWE zustande kamen. Demnach wird RWE die Braunkohleverstromung bereits 2030 statt 2038 beenden, darf aber die beiden Braunkohle-Blöcke D und E im Kraftwerk Neurath noch bis Ende März 2024 betreiben, anstatt sie zum Jahresende 2022 stillzulegen. Diese Vereinbarung halbiert die im Tagebau Garzweiler II noch zu fördernde Kohlenmenge auf 280 Millionen Tonnen. Dadurch wird die ursprünglich geplante Abbaugrenze so verschoben, dass der Abriss der fünf Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich und Berverath sowie von drei Höfen nicht mehr erforderlich ist.
Die jetzt getroffene Leitentscheidung der Landesregierung ändert entsprechend die Vorgaben für die nachfolgenden Planungs- und Fachverfahren. Die schon seit sieben Jahren laufende Umsiedlung der betroffenen Einwohner in den fünf Ortschaften wird "vorzeitig und sozialverträglich beendet". Wer noch nicht umgezogen ist, kann sich bis 2026 weiterhin für eines der von RWE errichteten Neubauquartiere entscheiden. Bereits Umgesiedelte haben die Möglichkeit zum Rückerwerb ihres ehemaligen Eigentums.