Juli 2023 |
230713 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesnetzagentur hat am 7. Juli der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH die Tätigkeit als Energielieferant von Haushaltskunden untersagt. "Ein Energielieferant, der nicht den Anforderungen des Gesetzes genügt, darf am deutschen Energiemarkt nicht tätig sein. Wir schützen so die Verbraucherinnen und Verbraucher", begründete der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, diese Maßnahme. Die Firma halte nach Auffassung der Bundesnetzagentur die gesetzlichen Regeln nicht ein, die einer sicheren und verbraucherfreundlichen Energieversorgung dienen. Daher habe man ihr die Tätigkeit als Energielieferant zum Schutz der Haushaltskunden untersagt.
Die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH gehörte zum Geflecht um den übel
beleumundeten Energieanbieter Stromio, der kurz vor Weihnachten 2021 allen
Gas- und Stromkunden die Lieferverträge kündigte (211201).
Ende 2021 stellte dann auch sie die Belieferung all ihrer Haushaltskunden
ein und zeigte dies gegenüber der Bundesnetzagentur an. Im Frühjahr
2023 meldete sie dann der Behörde die erneute Aufnahme der Tätigkeit
als Energielieferant. Die Bundesnetzagentur leitete daraufhin wegen des Anfangsverdachts
eines Verstoßes gegen die Vorgaben des §
5 EnWG ein Verfahren zur möglichen Untersagung der Tätigkeit
gem. § 5 Abs. 5 EnWG ein (230501).Gemäß
§ 5 Abs. 5 S. 1 EnWG kann die Regulierungsbehörde einem Energielieferanten
die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen,
wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist.