Juli 2021

210708

ENERGIE-CHRONIK


Warschau treibt Konflikt mit der Europäischen Union auf die Spitze

Am 15. Juli hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die polnische Klage wegen der Opal-Pipeline bestätigt und die deutsche Auslegung des EU-Rechts zurückgewiesen (210707). Wohl nicht ganz zufällig verkündete er am selben Tag ein anderes Urteil, das der rechtskonservativen Regierung in Warschau gewiß weniger gefällt: Er gab in vollem Umfang einer Vertragsverletzungsklage statt, die von der EU-Kommission gegen die neu erlassene Disziplinarordnung für polnische Richter erhoben wurde. Die Warschauer Regierung will mit dieser Disziplinarordnung die Unabhängigkeit der Rechtsprechung noch mehr beseitigen, als dies ohnehin schon bisher geschehen ist. Sie wäre nun verpflichtet, dem EuGH-Urteil unverzüglich nachzukommen. Andernfalls kann die Kommission erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen. Stattdessen trieb die klerikal-konservative PiS-Partei, die in Warschau seit 2015 mit absoluter Mehrheit regiert, den seit Jahren andauernden Konflikt mit der EU auf die Spitze: Schon zwei Tage vor der offiziellen Verkündigung des EuGH-Urteils ließ sie das von ihr dirigierte Verfassungsgericht beschließen, dass die Befolgung einstweiliger Anordnungen des Europäischen Gerichtshofs zum polnischen Gerichtswesen nicht mit der Verfassung zu vereinbaren sei.

Schon vor einem Jahr hat Polen eine Entscheidung des Gerichtshofs mißachtet

Es ist nicht das erste Mal, dass die in Warschau Regierenden eine Entscheidung des Luxemburger Gerichtshofs ignorieren. Schon im April 2020 war dies der Fall, als der EuGH die Anwendung einer neuen Disziplinarordnung für das Oberste Gericht des Landes untersagte, das noch nicht unter Regierungskontrolle gebracht war. Offenbar fühlten sich die PiS-Politiker ermutigt, als dies keine spürbaren Folgen hatte. Als nächsten Affront wollen sie nun sogar das gleichgeschaltete Verfassungsgericht generell den Vorrang des polnischen Rechts vor dem europäischen Recht verkünden lassen.

Die Schließung des Tagebaues Turow will die Regierung ebenfalls nicht befolgen

Eine ähnliche Haltung zeigt die Regierung zur einstweiligen Anordnung des EuGH vom 21. Mai, mit der Polen zur sofortigen Schließung des Braunkohle-Tagebaus Turów verpflichtet wurde, weil ein Weiterbetrieb den Grundwasserspiegel im benachbarten Tschechien weiter senken würde und damit irreparable Folgen haben könnte (210502). Schon vier Tage nach Bekanntwerden dieser Entscheidung kündigte der polnische Premierminister Mateusz Morawiecki anläßlich eines EU-Gipfels in Brüssel vor der Presse an, dass seine Regierung die einstweilige Anordnung nicht befolgen werde. "Wir werden versuchen, guten Willen zu zeigen, aber nur in dem Maße, wie wir das Kraftwerk und die Braunkohlegrube Turów weiter betreiben können", fügte er hinzu. Theoretisch könnte Polen für jeden Tag, an dem es die Entscheidung nicht befolgt, mit hohen Strafzahlungen belegt werden. Allerdings müsste Tschechien den Verstoß gegen den Gerichtsentscheid erst offiziell melden und die Sanktionen einfordern. Morawiecki nutzte den EU-Gipfel in Brüssel deshalb auch zur Kontaktaufnahme mit dem tschechischen Premier Andrej Babis. "Es scheint, als seien wir nahe einer Einigung", verkündete er anschließend. "Hinsichtlich einer Übereinkunft hat Tschechien zugestimmt, die Klage beim EU-Gerichtshof zurückzuziehen." Babis dementierte jedoch umgehend und versicherte, dass die Klage nicht zurückgezogen werde.

Die EU macht sich unglaubwürdig, wenn sie die Regierenden in Warschau nicht endlich mit Sanktionen belegt

Damit spitzt sich zwischen der EU und Polen eine Kraftprobe zu, die auch mit Blick auf andere problematische EU-Mitglieder wie Ungarn, Bulgarien oder Rumänien von großer Bedeutung ist. Die Kommission, das Parlament und der Rat der Union können diesen offenen Affront eines Mitgliedsstaates nicht länger hinnehmen, ohne unglaubwürdig zu werden und sogar lächerlich zu wirken. In einer ersten Stellungnahme vom 15. Juli zeigte sich die EU-Kommission denn auch "zutiefst besorgt" über den Beschluss, mit dem das polnische Verfassungsgericht die Befolgung von EuGH-Entscheidungen zum polnischen Gerichtswesen für verfassungswidrig erklärte. Sie bekräftigte den Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht sowie die Verbindlichkeit aller Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für die Behörden der Mitgliedstaaten und für die nationalen Gerichte. Sie erwartet nun, dass Polen alle EuGH-Entscheidungen "vollständig und korrekt umsetzt". Andernfalls werde sie nicht zögern, "von den ihr durch die Verträge übertragenen Befugnissen Gebrauch zu machen, um die einheitliche Anwendung und Integrität des Unionsrechts zu gewährleisten".

Kommission beschloss Strafzahlungen, falls Polen bis 16. August das EuGH-Urteil nicht befolgt

Am 20. Juli wurde die Kommission noch deutlicher: Anläßlich der Veröffentlichung des zweiten Berichts zur Rechststaatlichkeit in der EU teilte die Vizepräsidentin Vera Jourova mit, dass der Justizkommissar Reynders an diesem Tag zu den notwendigen Maßnahmen ermächtigt worden sei, damit Polen den Anordnungen des Gerichtshofs nachkommt. Die Regierung in Warschau sei aufgefordert worden, bis 16. August die Disziplinarordnung so zu ändern, wie es im EuGH-Urteil verlangt wird. Andernfalls werde die Kommission beim EuGH die Verhängung eines Zwangsgeldes beantragen. Falls Polen nicht bestätige, dass es alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen will, um dem Urteil in vollem Umfang nachzukommen, werde die Kommission ebenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 260 AEUV zur Verhängung von Strafzahlungen einleiten. "EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht", bekräftigte die Vizepräsidentin. "Alle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, einschließlich der Anordnungen einstweiliger Maßnahmen, sind für alle Behörden und nationalen Gerichte der Mitgliedstaaten verbindlich. Die Rechte von EU-Bürgern und Unternehmen müssen in allen Mitgliedstaaten in gleicher Weise geschützt werden. Diesbezüglich darf es keine Kompromisse geben."

Gezielter Abbau der Gewaltenteilung geht ans demokratische Grundgerüst der EU

Schon mit seinem Beharren auf einem klimapolitischen Sonderweg hat Polen die Duldungsbereitschaft der anderen EU-Mitglieder ziemlich strapaziert und den französischen Präsidenten Macron zum Wink mit dem finanziellen Zaunpfahl veranlasst (191205). Der gezielte Abbau von Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit hat aber noch ein ganz anderes Kaliber. Das geht ans Eingemachte, ans demokratische Grundgerüst der EU. Die Kommission, das Parlament und der Rat werden deshalb nicht umhin kommen, Polen tatsächlich mit massiven finanziellen Sanktionen zu belegen, wenn die in Warschau regierende klerikal-konservative Clique nicht endlich einlenkt.

Zweiter Bericht über "Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union"

Am 21. Juli veröffentlichte die Kommission in Brüssel ihren zweiten Bericht über "Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union" (der erste erschien im September 2020). Naturgemäß wird darin besonders an Polen, Ungarn, Rumänien und Bulgarien Kritik geübt. Aber auch gegen Deutschland, das vergleichsweise gut wegkommt, hat die Kommission am 9. Juni ein die Justiz betreffendes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet: Es geht dabei um ein Urteil Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020, mit dem Deutschland aus Sicht der Kommission gegen den Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts verstoßen hat. Und nicht nur das: Der Bericht wirft Deutschland vor, mit diesem Urteil die Politiker in Polen ermuntert zu haben, die Zuständigkeit des EuGH für Verstöße gegen die Unabhängigkeit der Justiz infrage zu stellen (siehe PDF).

 

Links (intern)

Links (extern, ohne Gewähr)