Oktober 2020

201005

ENERGIE-CHRONIK


Treibhausgas-Zertifikate für Brennstoffe werden deutlich teurer

Der Bundestag hat am 8. Oktober das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) nachgebessert, das er vor knapp einem Jahr verabschiedete (191103). Die ab 2021 geltende CO2-Bepreisung von Benzin, Diesel, Heizöl, Gas und anderen fossilen Brennstoffen wird damit nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form wirksam, sondern von Anfang an höher und klimapolitisch effizienter. Der Preis für ein Zertifikat, das zur Emission einer Tonne Treibhausgase berechtigt, steigt nun in den Jahren 2021 bis 2025 stufenweise von 25 bis 55 Euro anstatt von 10 bis 35 Euro. Für den ab 2026 anlaufenden Handel mit den Emissionsberechtigungen gilt ein Mindestpreis von 55 bis 65 Euro anstatt 35 bis 60 Euro. Die zusätzlichen Erlöse aus dem Brennstoffemissionshandel sollen vollständig zur Senkung der EEG-Umlage (201001) und ab dem 1. Januar 2024 auch zur Anhebung der zusätzlichen Entfernungspauschale für Fernpendler verwendet werden. Die Annahme einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses erfolgte mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen gegen AfD, Linke und FDP.

Grünen setzten Nachbesserung der CO2-Bepreisung durch

Die Erhöhung der CO2-Bepreisung in § 10 des Gesetzes kam auf Drängen des Bundesrats im Vermittlungsausschuss zustande. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz hätte an sich nicht der Zustimmung des Bundesrats bedurft. Die Länder machten aber ihre Zustimmung zu den steuerlichen Änderungen des Klimapakets davon abhängig, dass auch das BEHG in diesem Punkt revidiert wird. Treibende Kraft waren dabei die Grünen, die in elf der 16 Bundesländer an Koalitionen mit SPD, CDU, der Linken oder der FDP beteiligt sind, wobei sie sich in allen Fällen das Umweltministerium gesichert haben. Die Grünen hatten auch sofort nach der Verabschiedung der Klimagesetze angekündigt, deren Nachbesserung anzustreben.

Verordnung zu "Carbon Leakage" wird vorgezogen

Die schwarz-rote Bundesregierung bedang sich im Gegenzug aus, den § 11 des Gesetzes dahingehend zu ändern, dass die Rechtsverordnung zur Vermeidung von "Carbon Leakage" vorgezogen wird und nicht erst ab 2022 in Kraft tritt. Der erwähnte Paragraph sieht eine "finanzielle Kompensation" für solche Unternehmen vor, deren Brennstoffkosten mehr als ein Fünftel der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten ausmachen und für die deshalb die Einführung des Brennstoffemissionshandels eine "unzumutbare Härte" bedeutet. Ferner ermächtigt er die Regierung, "die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage und zur grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen" zu ergreifen sowie die Einzelheiten durch eine entsprechende Rechtsverordnung zu regeln. Diese Verordnung soll nun schon mit (Rück)Wirkung zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

In seiner Beschlussempfehlung koppelte der Wirtschaftsausschuss die BEHG-Änderungen mit der Verabschiedung einer Parlamentsentschließung, welche die Notwendigkeit eines solchen Ausgleichs unterstreicht. Unter anderem heißt es darin: "Die parlamentarischen Beratungen haben gezeigt, dass die Erhöhung der Zertifikatepreise für Unternehmen aus Branchen, die mit ihren Produkten in besonderer Weise dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, die Wettbewerbsbedingungen gegenüber ausländischen Mitwettbewerbern nachteilig verändern kann. Daher erkennt der Deutsche Bundestag die Notwendigkeit, den betroffenen Unternehmen einen angemessenen Schutz gegen die Risiken von Carbon Leakage zu gewährleisten."

 

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