Dezember 2019

191202

ENERGIE-CHRONIK


 


Die Grünen konnten ihre starke Präsenz in in elf der 16 Landesregierungen erfolgreich nutzen, um über den Bundesrat sowohl die steuerrechtlichen Regelungen des Klimapakets als auch die vorgesehenen Preise für CO2-Emissionsberechtigungen im Nicht-ETS-Bereich zu reformieren.

CO2-Einstiegspreis wird nachträglich mehr als verdoppelt

Das am 15. November beschlossene "Brennstoffemissionshandelsgesetz" (191103) tritt in der vorliegenden Form nicht in Kraft, sondern wird im kommenden Frühjahr reformiert. Auf Drängen des Bundesrats akzeptierten die Vertreter der Großen Koalition am 18. Dezember im Vermittlungsausschuss eine deutliche Verteuerung der in § 10 vorgesehenen Emissionszertifikate für Benzin, Diesel, Heizöl, Gas und andere fossile Brennstoffe. Der für das Jahr 2021 vorgesehene Einstiegspreis steigt dabei um das Zweieinhalbfache. Außerdem verständigten sich Länder und Bund auf etliche steuerrechtliche Änderungen, die bereits mit Beginn des neuen Jahres in Kraft treten, nachdem das reformierte Klimapaket am 19. Dezember vom Bundestag und am folgenden Tag vom Bundesrat nochmals formell gebilligt wurde.

Grüne nutzten ihren starke Verankerung in den Länderregierungen

Im Unterschied zu den beiden Gesetzen zur steuerrechtlichen Umsetzung klimapolitischer Ziele, die der Bundestag ebenfalls im November verabschiedete (191103), hätte das Brennstoffemissionshandelsgesetz eigentlich nicht der Zustimmung des Bundesrats bedurft. Die Länder machten ihre Zustimmung zu diesen steuerlichen Änderungen aber davon abhängig, dass auch dieses Gesetz revidiert wird. Der entscheidende politische Faktor war dabei, dass die Grünen in elf der 16 Bundesländer an Koalitionen mit SPD, CDU, der Linken oder der FDP beteiligt sind, wobei sie sich in allen Fällen das Umweltministerium gesichert haben (siehe Grafik). In Baden-Württemberg stellen sie seit 2011 sogar den Ministerpräsidenten (110306). Die Grünen hatten auch sogleich nach der Verabschiedung der Klimagesetze angekündigt, deren Revision anzustreben. Im Rahmen seiner Einspruchsrechte wäre dies dem Bundesrat aber nur bei den steuerlichen Regelungen möglich gewesen. Dass sich die schwarz-rote Koalition auf eine umfassendere Revision eingelassen hat, kann als Indiz dafür gewertet werden, dass die allseits geübte scharfe Kritik an ihrem unzureichenden Klimapaket (190902, 191104) nicht ohne Wirkung geblieben ist.

Für den ab 2026 beginnenden Emissionshandel steigt der Mindestpreis um 20 Euro und der Höchstpreis um 10 Euro

Nach der Revision des Brennstoffemissionshandelsgesetzes werden sich die in § 10 festgelegten Preise für CO2-Zertifikate und den ab 2026 damit beginnenden Handel folgendermaßen verändern:

In der Einführungsphase werden die Emissionszertifkate zunächst zum Festpreis verkauft. Für die Dauer des Verkaufs beträgt der Festpreis pro Emissionszertifikat:
Im Zeitraum bisher künftig
1.1.2021 bis 31.12.2021 10 Euro 25 Euro
1.1.2022 bis 31.12.2022 20 Euro 30 Euro
1.1.2023 bis 31.12.2023 25 Euro 35 Euro
1.1.2024 bis 31.12.2024 30 Euro 45 Euro
1.1.2025 bis 31.12.2025 35 Euro 55 Euro
Der ab 2026 beginnende Handel mit den Zertifikaten – die dann nicht mehr zum Festpreis verkauft werden, sondern per Auktion ersteigert werden müssen – wird durch Mindest- und Höchstpreise begrenzt: 35 bis 60 Euro 55 bis 65 Euro

 

Mit den Mehreinnahmen werden die Strompreise gesenkt

Die zusätzlichen Einnahmen aus den Emissionszertifikaten sollen vollständig zur Senkung der EEG-Umlage - und damit der Strompreise - verwendet werden. Ab Januar 2024 werden sie aber auch zum Ausgleich der Steuer-Mindereinnahmen durch die erhöhte Fernpendlerpauschale verwendet.

"Kein Durchbruch beim Klimaschutz, aber erster Schritt zur Lenkungswirkung beim CO2-Preis"

Aus Sicht der Grünen ist das Gesamtergebnis "natürlich noch kein Durchbruch beim Klimaschutz", wie der Abgeordnete Anton Hofreiter am 19. Dezember im Bundestag sagte. "Es ist ein erster Schritt. Dieser erste Schritt führt dazu, dass wir jetzt etwas Lenkungswirkung beim CO2-Preis haben." Dabei sei es den Grünen besonders wichtig gewesen, "das wir einen guten sozialen Ausgleich hinkriegen".

Linke sieht weiterhin einseitige Belastung der Geringverdiener

Die Linke lehnte dagegen das Klimapaket auch in der reformierten Fassung ab. "Durch die Arbeit im Vermittlungsausschuss ist das Klimapaket weder sozialer noch besser fürs Klima" geworden sei, meinte die Abgeordnete Gesine Lötzsch. "Der soziale Ausgleich wird nur behauptet, denn bei vielen kommt er nicht an." Zum Beispiel hätten Geringverdiener so gut wie nichts von der Absetzbarkeit der Pendlerpauschale, die nur höhere Einkommen steuerlich begünstige. Ähnlich verhalte es sich mit der steuerlichen Begünstigung der sogenannten energetischen Sanierung, wo die nunmehr beschlossene Einbeziehung der Kosten für Energieberater zu einer weiteren Steigerung der Mieten führe. Man dürfe das Geld nicht immer von den Geringverdienern nehmen, sondern müsse insbesonders "die Reichen und die Superreichen in diesem Land" zur Finanzierung des Klimaschutzes heranziehen, zum Beispiel durch eine Vermögenssteuer.

AfD fehlte in der entscheidenden Sitzung und schimpft nun über "Gemauschel hinter verschlossenen Türen"

Für die AfD als stärkste Oppositionspartei sprach der Abgeordnete Stephan Brandner, den seine Fraktion als Mitglied der Arbeitsgruppe benannt hatte, die im Vermittlungsausschuss den Kompromiss ausarbeitete. Allerdings hatte Brandner bei der letzten Sitzung gefehlt, als über das Ergebnis abgestimmt wurde. Auch sonst war er anscheinend physisch wie geistig nur sehr lückenhaft präsent. Ersatzweise schimpfte er nun über ein "grob schändliches Gesetzgebungsverfahren", das auf die "vor allem in Deutschland grassierende Klimahysterie" zurückzuführen sei. Dabei sei "hinter verschlossenen Türen unter Ausschluss großer Teile der Opposition gemauschelt, geschachert und gefeilscht" worden. Der amtierende Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) ließ den Rechtsextremisten bei dieser Suada gewähren, rügte ihn aber anschließend dafür, dass er "ein von der Verfassung vorgeschriebenes Verfahren, einen Interessenausgleich zwischen dem Deutschen Bundestag und den Bundesländern herbeizuführen", als Gemauschel bezeichnete. Außerdem empfahl er ihm, "gelegentlich die Verfassung zu lesen und nicht nur darüber zu reden".

Länder bekommen Ausgleich für Mindereinnahmen

Ein wichtiger Bestandteil des im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromisses ist eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, um die Länder für die Mindereinnahmen zu entlasten, die ihnen durch die steuerlichen Auswirkungen des Klimapakets entstehen. Die Länder erhalten nun für die Jahre 2021 bis 2024 vom Bund 1,5 Milliarden Euro über Umsatzsteuerfestbeträge, um ihre Mindereinnahmen zu kompensieren. Mit einer gemeinsamen Evaluation soll rechtzeitig überprüft werden, ob ab dem Jahr 2025 eine weitere Kompensation erforderlich ist. Darüber hinaus wird der Bund den Ländern ihre Steuerausfälle aus der zusätzlichen Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2024 ausgleichen.

Fernpendler werden noch mehr entlastet

Die Fernpendler werden noch weiter entlastet: In den Jahren 2024 bis 2026 können diese 38 Cent pro Kilometer geltend machen. Im übrigen bleibt es bei der Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2021auf 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer, der entsprechenden Mobilitätsprämie für Geringverdiener und der Senkung der Mehrwertsteuer für Bahnfahrkarten im Fernverkehr auf 7 Prozent.

Auch "Energieberatung" kann von der Steuer abgesetzt werden

Wohnungseigentümer werden bei energetischen Sanierungsmaßnahmen wie vorgesehen steuerlich entlastet. Zusätzlich können sie zukünftig aber auch Aufwendungen für sogenannte Energieberater absetzen, sofern diese vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als fachlich qualifiziert anerkannt sind.

Neue Wege zur Erhöhung der Akzeptanz von Windenenegieanlagen

Nicht mehr im Gesetz enthalten ist das ursprünglich vorgesehene besondere Hebesatzrecht für Kommunen bei der Grundsteuer für Windenergieanlagen. Stattdessen wollen Bund und Länder schnellstmöglich Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz solcher Anlagen erarbeiten. Ziel müsse dabei sein, die Bürger und Kommunen an den Erträgen einer Windkraftanlage auf ihrer Gemarkung zu beteiligen. Entsprechende Maßnahmen sollen im ersten Quartal 2020 vereinbart und in ein eigenes Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.

 

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