September 2020

200907

ENERGIE-CHRONIK


Windkraft-Projekte im Süden Deutschlands werden bevorzugt gefördert

Die Bundesregierung will mit der von ihr geplanten EEG-Novellierung (200901) das vor vier Jahren deklarierte "Netzausbaugebiet" im Norden Deutschlands (161101) wieder abschaffen, aber zugleich eine besondere "Südregion" südlich des Mains einführen. Während das sogenannte Netzausbaugebiet erklärtermaßen bezweckte, den weiteren Zubau an Windkraftanlagen zu bremsen, soll mit der neuen und größeren Südregion genau das Gegenteil erreicht werden, indem der Bau von Windkraftanlagen sowie anderen erneuerbaren Energiequellen in besonderem Maße gefördert wird.

"Netzausbaugebiet" erfüllte Erwartungen nicht

"Das Netzausbaugebiet konnte aus verschiedenen Gründen seine beabsichtigte Wirkung nicht voll entfalten" heißt es zur Begründung, weshalb der diesbezügliche § 36c im EEG 2017 komplett entfällt. "Zum einen waren die Eckdaten zur Begrenzung des Zubaues so angesetzt, dass wegen des sehr geringen Wettbewerbsniveaus in den Ausschreibungen die maximal zuschlagsfähige Menge nicht erreicht wurde. Zum anderen spielten zeitlich befristete Sondereffekte der Regionalplanung eine Rolle für die geringe Wirksamkeit der Regelung." Stattdessen soll nunmehr mit dem neuen Instrument der Südregion eine wirksamere Steuerung des Zubaues von Windkraft an Land erfolgen. Die als Anlage 5 im neuen EEG 2021 enthaltene Liste der kreisfreien Städte, Stadtkreise, Kreise und Landkreise der Südregion ist übrigens identisch mit derjenigen in Anlage 1 des Kohleausstiegsgesetzes (KVBG).

Gebote für WKA-Projekte im Süden werden zunächst separat bezuschlagt

Der neue § 36d im EEG 2021 ändert das Zuschlagsverfahren bei den Ausschreibungen: Die fristgerecht eingegangenen Gebote werden von der Bundesnetzagentur zunächst wie bisher geöffnet und auf ihre Zulässigkeit geprüft. Anschließend werden aber alle Gebote, die auf die Südregion entfallen, aussortiert und erhalten bevorzugt so lange einen Zuschlag, bis eine bestimmte Zuschlagsmenge erreicht ist. Dieses Limit beträgt in den Jahren 2021, 2022 und 2023 jeweils 15 Prozent des Ausschreibungsvolumens und ab 2024 zwanzig Prozent. Anschließend erhalten alle restlichen Gebote wie üblich nach ihrer Höhe den Zuschlag, bis das ganze Ausschreibungsvolumen erschöpft ist.

Höchstwert für Windkraft-Ausschreibungen sinkt sukzessive

In § 36b wird der Höchstwert für Ausschreibungen von Windkraft an Land, der im EEG 2017 mit 7 Cent pro Kilowattstunde angesetzt ist und den die Bundesnetzagentur schon seit geraumer Zeit bei 6,20 Cent/kWh eingefroren hat (191106), nun auf 6,0 Cent abgesenkt. Ab 2022 verringert er sich jeweils um zwei Prozent gegenüber dem vorangegangenen Kalenderjahr.

Besonderer Bonus für Biomasse-Anlagen in der Südregion

Zusätzlich wird mit § 39d eine gesonderte Südquote für die Ausschreibung von Biomasse-Anlagen eingeführt. Die Bundesnetzagentur verfährt dabei ähnlich wie bei den Ausschreibungen für Windkraftanlagen, erteilt den separierten Geboten für Projekte in der Südregion aber solange einen Zuschlag, bis 50 Prozent des Ausschreibungsvolumens erreicht sind.

 

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