Mai 2020

200509

ENERGIE-CHRONIK


Baden-Württemberg will Solardächer vorschreiben

Die Landesregierung von Baden-Württemberg will für gewerbliche Neubauten grundsätzlich Solardächer vorschreiben. "Mit diesem Gesetz schaffen wir eine neue Grundlage für zukunftsweisenden Klimaschutz", erklärte Umweltminster Franz Untersteller (Grüne) am 13. Mai zu der vorangegangenen Einigung der Koalitionspartner Grüne und CDU über eine entsprechende Neufassung des Klimaschutzgesetzes aus dem Jahr 2013. Auf Lager- und Produktionshallen oder Parkhäusern gebe es enorme Dachflächen, die für große Anlagen wie geschaffen seien. Die PV-Pflicht für gewerbliche Neubauten sei als Einstieg in eine allgemeine Solardach-Pflicht für Neubauten zu sehen. Aus seiner Sicht müsse eine solche allgemeine Solardach-Pflicht, die auch Wohngebäude umfasst, in den nächsten Jahren "nicht nur in Baden-Württemberg" eingeführt werden.

Die neue Regelung soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Landtag verabschiedet werden. Die Solardach-Pflicht für Gewerbebauten würde dann ab 2022 gelten. Die Grünen wollten sie schon jetzt auf Wohngebäude ausdehnen, scheiterten aber am Widerstand des Koalitionspartners CDU.

In Hamburg gilt die Solardach-Pflicht ab 2023 für alle Neubauten

Baden-Württemberg wäre das erste Bundesland, in dem eine solche Solardach-Pflicht wirksam wird. Hamburg hat zwar schon im Februar eine ähnliche Regelung erlassen, die sogar noch umfassender ist. Sie gilt aber erst für Bauten, die nach dem 1. Januar 2023 errichtet werden. Laut § 16 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes haben dann die Eigentümer "sicherzustellen, dass Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf der Dachfläche errichtet und betrieben werden". Die Pflicht gilt auch "bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut eines Gebäudes, die nach dem 1. Januar 2025 begonnen wird". Sie entfällt nur dann, wenn ihre Erfüllung anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht, im Einzelfall technisch unmöglich ist, wirtschaftlich nicht vertretbar ist, im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen würde oder wenn auf derselben Dachfläche solarthermische Anlagen errichtet werden.

Kommunen können Solardächer privatrechtlich in Verkaufsverträgen verankern

Einen anderen Weg beschritt vor zwei Jahren die Stadt Tübingen, indem sie für Neubaugebiete, die auf städtischem Grund entstehen, eine Verpflichtung zur Errichtung von Solarstromanlagen auf den Dachflächen einführte. Die Verpflichtung wird dabei privatrechtlich in den Verträgen verankert, mit denen die Stadt ihr gehörende Grundstücke den Käufern überlässt. Die Erwerber brauchen die Anlagen nicht selber zu betreiben, sondern können das den Stadtwerken Tübingen überlassen, die dafür das Pachtmodell "swt-Energiedach" entwickelt haben (180706). Eine ähnliche Vorgehensweise praktiziert die Stadt Waiblingen schon seit 2016.

 

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