Juni 2019 |
190605 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Partei der Grünen hat am 27. Juni ein Sofortprogramm für den Klimaschutz vorgelegt. Zentraler Bestandteil ist die Einführung einer CO2-Lenkungsabgabe für den Verkehrs- und Wärmesektor, wie sie auch in anderen Parteien diskutiert wird (190604). Demnach würden die Energiesteuern auf Benzin, Diesel, Kerosin, Heizöl, Heizkohle und Heizgas um eine CO2-Preis-Komponente ergänzt, die den jeweiligen CO2-Emissionen dieser Energieträger entspricht. Als Einstiegspreis schlagen die Grünen 40 Euro pro Tonne CO2-Äquivalent vor. Außerdem wollen sie auch im energiewirtschaftlichen Bereich, der seit 2005 vom Emissionshandel erfasst wird, möglichst schnell dafür sorgen, dass die Emissionsberechtigung für eine Tonne Kohlendioxid diesen Mindestpreis kostet.
Die mit der CO2-Abgabe erzielten Einnahmen sollen den Bürgern auf zwei Wegen wieder zugute kommen: Zum einen soll die Stromsteuer auf den EU-Mindestsatz von 0,1 bzw. 0,05 Cent/kWh sinken. Dies entlaste Haushalte, Gewerbe und Mittelstand um 6,5 Milliarden Euro und verringere deren Benachteiligung gegenüber den Privilegien der Industrie. Außerdem sollen nicht nur alle "Stromkund*innen", sondern "alle Bürger*innen" (der Unfug mit den Gender-Sternchen macht grüne Verlautbarungen zumindest sprachlich schwer verdaulich) jeweils 100 Euro pro Jahr als "Energiegeld" zurückgezahlt bekommen. Konkret bedeute dies zum Beispiel, dass ein Haushalt mit vier Personen 400 Euro pro Jahr erstattet bekomme. Hinzu verringere sich sein Strompreis infolge Abschaffung der erhöhten Stromsteuer um durchschnittlich weitere 60 Euro pro Jahr.
Hinzu verlangen die Grünen eine Verdoppelung der Mittel für erneuerbare Wärme und energetische Sanierung. Für den Kohleausstieg werden verbindliche Abschaltplane gefordert. Sie sollen sicherstellen, dass bis Ende 2022 mindestens rund ein Viertel der Braunkohlekapazitäten und ein Drittel der Steinkohlekapazitäten abgeschaltet werden. Anschließend sollen mit einer Übergangsfrist von drei bis vier Jahren verbindlche Abschalttermine für alle Kohlekraftwerke festgelegt werden, die mit einer Betriebsdauer von über 25 Jahren weitgehend ohne Entschädigung stillgelegt werden könnten. Das geplante Strukturfördergesetz mit einem Volumen von 40 Milliarden Euro (190506) müsse an konkrete Abschaltungen gekoppelt werden.