März 2019

190309

ENERGIE-CHRONIK


RWE wird Abnahmeverpflichtung für Strom aus Datteln 4 nicht los

RWE wird die Verpflichtung zur Abnahme einer Leistung von 450 Megawatt Steinkohlestrom aus dem Kraftwerk Datteln 4 nicht los. Am 14. März erklärte auch das Oberlandesgericht Hamm die Kündigung der Lieferverträge unwirksam, die der Konzern in den Jahren 2005 und 2006 mit E.ON abgeschlossen hat und die inzwischen auf Uniper übergangen sind.

RWE hatte die Kündigung mit den Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des Kraftwerks begründet, mit dessen Bau 2007 begonnen wurde und das bis heute noch nicht am Netz ist. Ferner hätten sich inzwischen die Großhandelspreise für Strom und die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Energiemarkt nachteilig verändert. Das Landgericht Essen hat das aber für keine ausreichenden Gründe gehalten und die Kündigung der Verträge für unwirksam erklärt (180311). Das Oberlandesgericht bestätigte nun diese Entscheidung. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Möglicherweise geht das neue Kraftwerk überhaupt nicht in Betrieb

Das Kraftwerk, das bisher mehr als 1,5 Milliarden Euro gekostet hat, soll nun im Sommer 2020 starten. Die vorgesehene technische Betriebszeit von 40 Jahren kann es aber nicht mehr erreichen, wenn bis Ende 2038 der Ausstieg aus der Kohleverstromung erfolgt, wie das die Kohlekommission vorschlägt. Speziell mit Blick auf Datteln hat die Kommission für "bereits gebaute, aber noch nicht im Betrieb befindliche Kraftwerke" eine "Verhandlungslösung" empfohlen, um sie erst gar nicht in Betrieb zu nehmen. Bisher zeigt Uniper keine Bereitschaft, sich darauf einzulassen. Vermutlich wird das aber nur von der Höhe der Entschädigung abhängen. Außerdem ist noch ungewiß, was der neue De-facto-Mehrheitseigentümer Fortum (190204) mit Uniper vorhat. Möglicherweise überläßt er die ehemalige E.ON-Kraftwerkstochter mitsamt Datteln 4 dem RWE-Konzern, der sich dann seine Lieferverträge selber kündigen und zudem noch eine Entschädigung herausschlagen könnte.

 

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