Juni 2018 |
180602 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Abregelung von EEG-Anlagen hat seit 2014 sprunghaft zugenommen und kostete 2017 hundertmal soviel Entschädigung wie 2009. |
Die Gesamtkosten der Netzstabilisierung sind 2017 auf 1,4 Milliarden Euro gestiegen. Wie die Bundesnetzagentur am 18. Juni mitteilte, entfallen davon 423 Millionen Euro auf Redispatch-Maßnahmen, 610 Millionen Euro auf die Abregelung der Einspeisung aus erneuerbaren Stromquellen und 415 Millionen Euro auf die Vorhaltung und den Einsatz von Reservekraftwerken. Außerdem wurden etliche Notfallmaßnahmen nach § 13 Abs. 2 EnWG angeordnet, die aber nicht entschädigungspflichtig sind.
Die Redispatch-Kosten haben nach vorübergehenden Rückgang fast wieder die Höhe des Jahres 2015 erreicht. |
Nach vorläufigen Angaben der Übertragungsnetzbetreiber war 2017 das Jahr mit der bislang höchsten Einspeisung aus Windenergieanlagen. Deshalb wurde im windreichen vierten Quartal auch die bislang höchste Menge an Erneuerbaren Energien abgeregelt. Dabei müssen zunehmend Offshore-Windparks miteinbezogen und entschädigt werden. Besonders hohe Redispatch-Kosten entstanden dagegen im ersten Quartal 2017: Trotz geringer Windstrom-Einspeisung führten eine ungewöhnliche Lastflusssituation in Deutschland und eine europaweite Kälteperiode zu einer starken Belastung der Stromnetze, die durch positiven und negativen Redispatch ausgeglichen werden musste.
Die Gesamtkosten liegen mit insgesamt ca. 1,4 Mrd. Euro weit über denen des windarmen Jahres 2016 (rund 880 Mio. Euro) und auch über dem bisherigen Höchststand des Jahres 2015 (rund 1,1 Mrd. Euro). Stark zugenommen haben vor allem die Kosten für das sogenannte Einspeisemanagement nach § 14 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, also für das Abregeln von Wind- und Solaranlagen, die trotz ihres gesetzlich festgelegten Einspeisevorrangs zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität abgeschaltet werden dürfen, aber nach § 15 für die "Ausfallarbeit" entschädigt werden müssen.