Dezember 2016

161213

ENERGIE-CHRONIK


 


Die rasant gestiegenen Kosten zur Entschädigung der EEG-Anlagen für abgeregelte "Ausfallarbeit" (links) werden über die Netzentgelte an die Letztverbraucher weitergegeben und belasten diese in höchst ungleichmäßiger Weise (rechts).

Kosten für Abregelung von EEG-Anlagen haben sich vervierfacht

Immer häufiger werden EEG-Anlagen aus netztechnischen Gründen abgeregelt, obwohl sie bei der Einspeisung ins Stromnetz grundsätzlich den Vorrang haben vor konventionellen Kraftwerken. Die Betreiber erhalten dann zwar keine EEG-Förderung, aber nach § 15 Abs. 1 EEG eine Entschädigung für die "Ausfallarbeit". Diese geht in die Netzkosten ein und belastet auf diese Weise die Letztverbraucher. Bis 2014 waren die so entstehenden Kosten auf 82,7 Millionen Euro geklettert. Schon vor einem Jahr zeichnete sich ab, daß sie 2015 mehr als doppelt so hoch sein würden (151201). Tatsächlich sind die Auszahlungen aber sogar auf rund 315 Millionen Euro gestiegen (siehe Grafik). Sie haben sich also fast vervierfacht, während die Ausfallarbeit von 1.581 auf 4.722 Gigawattstunden zunahm und damit fast drei Mal so hoch wie im Vorjahr war. Dies ergibt sich aus dem "Monitoringbericht 2016", den am 30. November die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt veröffentlichten.

Windkraftanlagen sind am meisten betroffen – mit großem Abstand folgen Biomasse und Photovoltaik

Den größten Anteil an der 2015 entstandenen Ausfallarbeit hatten mit 87,3 Prozent wiederum die Windkraftanlagen (im Vorjahr 77,3 Prozent). Erstmals waren auch Offshore-Anlagen vom "Einspeisemanagement" betroffen. Ihr Anteil betrug allerdings nur 0,3 Prozent (rund 16 GWh) an der Gesamtausfallarbeit. Am zweithäufigsten wurden mit einem Anteil von fast acht Prozent Biomasse-Anlagen abgeregelt. Die Photovoltaik-Anlagen, die 2014 noch mit rund 16 Prozent an zweiter Stelle folgten, kamen dagegen nur noch auf einen Anteil von rund fünf Prozent an der Gesamtausfallarbeit (siehe Grafik).

Ausfallarbeit belastet zu 95 Prozent den Norden

Die 315 Millionen Euro, mit denen die Anlagenbetreiber für die "Ausfallarbeit" entschädigt wurden, belasteten die Letztverbraucher mit durchschnittlich etwa 6,26 Euro (Vorjahr 1,65 Euro). Allerdings ist das nur ein Durchschnittswert, da die Kosten auf die Netzentgelte umgelegt werden und damit die Verbraucher höchst ungleichmäßig belasten. Laut Monitoringbericht entfallen rund 95 Prozent der Ausfallarbeit und damit auch der Kosten auf die vier norddeutschen Bundesländer Schleswig-Holstein, Brandenburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Allein Schleswig-Holstein hat dabei einen Anteil von 65 Prozent (siehe Grafik).

Rund 89 Prozent der Ausfallarbeit entstanden 2015 durch Engpässe im Übertragungsnetz. Dabei wurden aber nur sieben Prozent direkt durch die Übertragungsnetzbetreiber abgeregelt und entschädigt. Zu 82 Prozent handelte es sich um Unterstützungsmaßnahmen, die auf Anweisung des Übertragungsnetzbetreibers von Verteilernetzbetreibern durchgeführt wurden.

 

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