Oktober 2016 |
161016 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesnetzagentur hat am 28. Oktober die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber aufgefordert, an der Grenze zu Österreich eine Bewirtschaftung der Transportkapazitäten vorzubereiten, die ab 3. Juli 2018 ein funktionierendes Engpaßmanagement gewährleistet. Dies bedeutet die Auflösung der deutsch-österreichischen Stromhandelszone. Eine solche Maßnahme wird schon seit längerem von der EU-Regulierungsbehörde ACER und fast allen nationalen Regulierungsbehörden der Region Mitteleuropa für notwendig gehalten (160201). Damit sollen die Ringflüsse begrenzt werden, die bisher vom deutschen Stromnetz ausgehen und ausländische Netze belasten, weil die Nord-Süd-Verbindungen innerhalb Deutschlands nicht mehr in der Lage sind, den Stromtransport nach Süddeutschland und Österreich zu bewältigen (150907).
Die vorgesehene Engpaßbewirtschaftung betrifft vor allem den vortägigen und kurzfristigen Stromgroßhandel am sogenannten Spotmarkt (Day-Ahead- bzw. Intraday-Handel ). Sie umfaßt aber auch den Terminmarkt, an dem Stromlieferungen über längere Zeit im voraus vereinbart werden. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Joachim Homann, zeigte sich dennoch zuversichtlich, "daß Stromhandel zwischen beiden Ländern in erheblichem Umfang weiterhin möglich sein wird". Es würden "lediglich Handelsspitzen gedeckelt".
Die Einführung des Engpaßmanagements sei notwendig, weil die Übertragungsnetze in Deutschland und Österreich sowie die in Polen und Tschechien technisch nicht in der Lage seien, den gehandelten Strom vollständig zu transportieren. Daran werde auch der weitere Netzausbau in Deutschland und Österreich langfristig nichts ändern. Gegenwärtig müßten die Übertragungsnetzbetreiber in großem Umfang kostenintensive Redispatchmaßnahmen durchführen, um die Systemsicherheit zu wahren (160901).
"Ein großer Teil dieser Redispatchmaßnahmen wird dadurch verursacht, daß wir die Transportkapazitäten an der Grenze zu Österreich bisher nicht bewirtschaften", erklärte Homann. "An den anderen Grenzen gibt es eine Engpaßbewirtschaftung. Die Sonderbehandlung der österreichischen Grenze stellt zunehmend ein Risiko für den sicheren Netzbetrieb dar. Der Redispatchbedarf reduziert sich wesentlich, wenn ein Engpaßmanagement dafür sorgt, daß sich der Stromhandel an der technisch verfügbaren Transportkapazität an der Grenze orientiert."
Die Deckelung des Stromhandels zwischen zwei Ländern auf die verfügbare
Netzkapazität befinde sich im Einklang mit den Vorgaben des Europäischen
Rechts, unterstrich Homann. Sie sei sogar geboten, da der überschießende
Handel zwischen Deutschland und Österreich dazu führe, daß die
Systemsicherheit in mehreren Ländern gefährdet wird und andere Staaten
an der Teilnahme am grenzüberschreitenden Stromhandel gehindert werden.