September 2016 |
160912 |
ENERGIE-CHRONIK |
Laut Bundesregierung gibt es keine rechtlich belastbare Grundlage, um Ausfuhrgenehmigungen für Kernbrennstoffe aufgrund von Sicherheitsbedenken in ausländischen Atomkraftwerken zu verweigern, sofern deren Betrieb von den zuständigen Behörden genehmigt wurde. Dies gelte auch für den Widerruf bereits erteilter Genehmigungen, heißt es in der vom 15. September datierten Antwort (18/9636) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Auslegung von § 3 Abs. 3 Nr. 2 des Atomgesetzes. Dieser schreibt vor, daß auszuführenden Kernbrennstoffe nicht in einer "die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdenden Weise verwendet werden" dürfen.
Konkret ging es den Fragestellern um Ausfuhren aus den Uranfabriken in Gronau und Lingen zum späteren Einsatz in grenznahen französischen und belgischen Atomkraftwerken. Sie sahen "objektive Anhaltspunkte" dafür, daß die Reaktoren in Doel, Fessenheim oder Cattenom nach dem Atomgesetz nicht oder nicht mehr betrieben werden dürften.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zu diesem Thema am 21. September einen Antrag (18/9676) eingereicht. Sie fordert einen sofortigen Exportstopp für Brennelementlieferungen an die belgischen Atomkraftwerke Doel und Tihange. Auch sollen grundsätzlich keine Ausfuhrgenehmigungen für Lieferungen an Atomkraftwerke erteilt werden, die die deutsche Sicherheit gefährden. Des Weiteren fordern die Grünen die Bundesregierung in ihrem Antrag, "im Sinne der Vollendung eines konsequenten und glaubwürdigen Ausstiegs aus der Nutzung der Atomenergie die gesetzlichen Voraussetzungen zur Stilllegung aller Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs (außer den für die inländische Entsorgung erforderlichen) zu schaffen".
Die Grünen beziehen sich ebenfalls auf Paragraph 3 des Atomgesetzes. Sie sind der Ansicht, daß der "Export gefertigter Brennelemente und deren Nutzung in den Atomkraftwerken Doel und Tihange sowie Fessenheim, Cattenom, Beznau und Leibstadt" direkt zur Sicherheitsgefährdung Deutschlands beiträgt.