August 2016 |
160811 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die RWE Vertriebs AG muß 45.000 Euro Ordnungsgeld zahlen, weil sie wiederholt versucht hat, den Stadtwerken Northeim mit unsauberen Methoden die Kunden abspenstig zu machen. So entschied jetzt das Landgericht Göttingen. Wie die Stadtwerke am 17. August mitteilten, hatten sie bereits im September 2013 eine einstweilige Verfügung erwirkt, die dem RWE-Vertrieb die Anwendung unlauterer Praktiken durch eigene oder fremde Mitarbeiter untersagte und für den Fall einer Wiederholung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro androhte.
Damals wie auch in den jüngst verhandelten Fällen hatten Mitarbeiter eines für RWE tätigen Vertriebsdienstleisters bei der Kundenwerbung an Haustüren unwahre oder irreführende Angaben gemacht. So behaupteten sie, RWE arbeite mit den Stadtwerken zusammen. Oder sie erweckten den Anschein, als ob man mit der Leistung einer Unterschrift von günstigeren Preisen der Stadtwerke profitieren könne. Die Kunden wußten nicht, daß sie den Wechsel zu einem anderen Energielieferanten unterschrieben.
Im Dezember 2015 wandten sich verunsicherte Kunden ratsuchend an die Stadtwerke. Diese nahmen daraufhin die eingegangenen Kündigungen unter die Lupe, indem sie die Kündiger kontaktierten und nach dem Grund des Wechsels befragten. "Es stellte sich schnell heraus, daß viele gar nicht wußten, was sie an der Haustür unterschrieben haben", berichtet Stadtwerke-Chef Dirk Schaper. Von etwa 50 erreichten Personen sei nur ein Kunde tatsächlich gewillt gewesen, den Stromlieferanten zu wechseln. Die Stadtwerke nahmen dies zum Anlaß, um erneut rechtliche Schritte gegen RWE einzuleiten, wobei sich düpierte Kunden als Zeugen zur Verfügung stellten.
Bei der Bundesnetzagentur ist neuerdings ein Aufsichtsverfahren nach § 65 des Energiewirtschaftsgesetzes gegen die RWE-Vertriebstochter Eprimo anhängig. Es geht um die "Abmeldung und Versorgungsunterbrechung grundversorgter Haushaltskunden". Beantragt wurde das Verfahren von den Stadtwerken Mainz. Auf Nachfrage erklärten diese, daß sie sich zum derzeitigen Zeitpunkt nicht äußern wollten, weil es sich um ein laufendes Verfahren handele.