Juni 2015 |
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ENERGIE-CHRONIK |
(aus der Abschlußerklärung des G7-Gipfels am 7./8. Juni 2015
im Schloß Elmau)
Klimawandel
Wie aus dem Fünften Sachstandsbericht des IPCC hervorgeht, besteht dringender und konkreter Handlungsbedarf, um den Klimawandel zu bekämpfen. Wir bekräftigen unsere feste Entschlossenheit, im Rahmen der Klimakonferenz im Dezember dieses Jahres in Paris (COP21) ein Protokoll, eine andere rechtliche Übereinkunft oder ein vereinbartes Ergebnis mit rechtlicher Wirkung unter dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) zu erzielen, was für alle Vertragsparteien gelten soll und ambitioniert, tragfähig und alles umfassend ist, und sich entwickelnde nationale Gegebenheiten spiegelt.
Das Übereinkommen soll Transparenz und Rechenschaftspflicht stärken unter anderem durch verbindliche Regeln in seinem Kern, um die Fortschritte bei der Erfüllung der Ziele zu überprüfen, wodurch auf Dauer gesteigerte Ambition gefördert würde. Dadurch sollten alle Länder in die Lage versetzt werden, im Einklang mit dem globalen Ziel, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur unter 2° Celsius zu halten, einen kohlenstoffarmen und belastbaren Entwicklungspfad einzuschlagen. In Anbetracht dieses Ziels und eingedenk der aktuellen Ergebnisse des IPCC betonen wir, dass tiefe Einschnitte bei den weltweiten Treibhausgasemissionen erforderlich sind, einhergehend mit einer Dekarbonisierung der Weltwirtschaft im Laufe dieses Jahrhunderts. Entsprechend unterstützen wir als gemeinsame Vision für ein weltweites Ziel zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, gemeinsam mit allen Vertragsparteien des UNFCCC, Treibhausgase bis 2050 im Vergleich zu 2010 entsprechend dem oberen Ende der jüngsten IPCC-Empfehlungen von 40 bis 70 % zu reduzieren; hierbei erkennen wir an, dass diese Herausforderung nur durch eine globale Herangehensweise gemeistert werden kann. Wir verpflichten uns, unseren Teil dazu beizutragen, langfristig eine kohlenstoffarme Weltwirtschaft zu erreichen, auch durch die Entwicklung und den Einsatz innovativer Technologien, und streben bis 2050 einen Umbau der Energiewirtschaft an; wir laden alle Länder ein, sich uns in diesem Unterfangen anzuschließen. Wir verpflichten uns zu diesem Zweck ferner zur Entwicklung langfristiger nationaler kohlenstoffarmer Strategien.
Die G7 begrüßt die Ankündigung oder den Vorschlag von Post-2020-Emissionszielen durch all ihre Mitglieder sowie die Einreichung von beabsichtigten, national festgelegten Beiträgen (intended nationally determined contributions, INDC) und ruft alle Länder auf, rechtzeitig vor der Pariser Klimakonferenz (COP21) ebenfalls Beiträge einzureichen. Wir bekräftigen unsere feste Zusage zur Vereinbarung von Kopenhagen, im Rahmen bedeutsamer Minderungsmaßnahmen und Transparenz bei der Umsetzung bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Milliarden US-Dollar aus einer Vielzahl sowohl öffentlicher als auch privater Quellen aufzubringen.
Die Klimafinanzierung erreicht bereits ein beträchtliches Niveau. Wir werden unsere Anstrengungen fortsetzen, verstärkt Finanzmittel aus öffentlichen und privaten Quellen bereitzustellen und zu mobilisieren und zu zeigen, dass wir und andere auf einem guten Weg sind, das Ziel von 100 Milliarden US-Dollar zu erreichen, und dass wir bereit sind, uns aktiv in die Verhandlungen über die Finanzierungsvorschriften für das Ergebnis von Paris einzubringen. Wir erkennen das Potenzial multilateraler Entwicklungsbanken dabei an, Klimafinanzierung bereitzustellen und Länder bei der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft zu unterstützen. Wir rufen die multilateralen Entwicklungsbanken auf, ihr bilanzielles Potenzial bestmöglich auszuschöpfen und ihre Kapazitäten zur Mobilisierung anderer Partner bestmöglich zu nutzen, um von den Ländern getragene Programme zur Erreichung dieses Ziels zu unterstützen. Wir danken der Präsidentschaft für die Veröffentlichung des Hintergrundberichts zur langfristigen Klimafinanzierung und rufen mit Blick auf die Klimakonferenz im Dezember (COP21) zu weiterem Austausch in allen einschlägigen Foren auf.
Um diese Zusage zu erreichen und die nötigen Investitionen in kohlenstoffarme Technologien sowie in die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen die Auswirkungen des Klimawandels zu mobilisieren, ist auch das Aufbringen von Mitteln aus der Privatwirtschaft entscheidend. Zur Überwindung bestehender Investitionshindernisse werden Finanzierungsmodelle mit hohem Mobilisierungseffekt benötigt.
Hierzu werden wir
a) unsere Unterstützung vor allem für die Anstrengungen gefährdeter Länder, Vorsorge für mit dem Klimawandel zusammenhängende Katastrophen zu treffen und ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken, intensivieren. Wir werden darauf hinwirken, die Anzahl der Menschen in den gefährdetsten Entwicklungsländern, die Zugang zu direkten oder indirekten Versicherungsleistungen gegen die negativen Auswirkungen von durch den Klimawandel verursachten Gefährdungen haben, bis 2020 um bis zu 400 Millionen zu erhöhen, und die Entwicklung von Frühwarnsystemen in den gefährdetsten Ländern unterstützen. Zu diesem Zweck werden wir von bereits bestehenden Risikoversicherungsfazilitäten wie der Afrikanischen Risikokapazität (African Risk Capacity) und der Karibischen Katastrophenrisikoversicherungsfazilität (Caribbean Catastrophe Risk Insurance Facility) sowie weiteren Anstrengungen zur Entwicklung von Versicherungslösungen und Märkten in gefährdeten Regionen, auch in kleinen Entwicklungsinselstaaten, Afrika, Asien und im pazifischen Raum, in Lateinamerika und der Karibik, wie im Annex aufgeführt, lernen und auf ihnen aufbauen.
b) den Zugang zu sauberer Energie in Afrika und Entwicklungsländern in anderen Regionen beschleunigen, um bis 2020 die Energiearmut zu verringern und substanzielle Finanzmittel von Privatinvestoren, Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen und multilateralen Entwicklungsbanken zu mobilisieren, aufbauend auf bestehenden Arbeiten und Initiativen, auch der Globalen Innovationswerkstatt für Klimafinanzierung (Global Innovation Lab for Climate Finance), wie im Annex aufgeführt.
Wir bekräftigen ferner unseren Ehrgeiz, dass der Grüne Klimafonds 2015 seine Arbeit uneingeschränkt aufnehmen kann und zentraler Bestandteil der zukünftigen Klimafinanzierungsarchitektur wird.
Wir bleiben der Abschaffung ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe verpflichtet und laden alle Länder ein, es uns gleichzutun, und bleiben weiteren Fortschritten innerhalb der OECD-Diskussionen bezüglich der Thematik verpflichtet, wie durch Ausfuhrkredite zu unserem gemeinsamen Ziel der Bekämpfung des Klimawandels beigetragen werden kann.
Wir bekennen uns dazu, Erwägungen bezüglich der Anpassung an und der Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel in unsere Entscheidungen in den Bereichen Entwicklungshilfe und Investitionen einfließen zu lassen. Wir werden uns weiterhin um einen Ausstieg aus Fluorkohlenwasserstoffen (FKWs) bemühen und rufen alle Vertragsparteien des Montrealer Protokolls auf, noch in diesem Jahr eine Änderung mit dem Ziel eines Ausstiegs aus FKWs zu verhandeln, und wir rufen die Geber auf, ihre Umsetzung in Entwicklungsländern zu unterstützen.
Um Anreize für Investitionen hin zu kohlenstoffarmen Wachstumsmöglichkeiten zu schaffen, bekennen wir uns zu dem langfristigen Ziel, in der gesamten Weltwirtschaft wirksame politische Maßnahmen und Handlungen durchzuführen, einschließlich kohlenstoffmarktbasierter und ordnungspolitischer Instrumente, und rufen andere Länder auf, sich uns anzuschließen. Wir sind entschlossen, in Zusammenarbeit mit einschlägigen Partnern, einschließlich der Weltbank, eine auf Freiwilligkeit beruhende Plattform für einen strategischen Dialog zu diesen Fragen zu gründen.
Wir bekräftigen unser Bekenntnis zu den 2014 in Brüssel beschlossenen Prinzipien für Energieversorgungssicherheit und den konkreten Maßnahmen, begrüßen die seither unter der Römischen G7-Energieinitiative erzielten Fortschritte und werden sie weiterhin umsetzen. Ferner begrüßen wir die Hamburger G7-Initiative für nachhaltige Energiesicherheit, insbesondere die zusätzlichen konkreten gemeinsamen Maßnahmen zur weiteren Stärkung nachhaltiger Energieversorgungssicherheit in den G7-Ländern und darüber hinaus.
Insbesondere bekräftigen wir unsere Unterstützung für die Ukraine und andere gefährdete Länder bei ihren laufenden Anstrengungen zur Reform und Liberalisierung ihrer Energiesysteme und unterstreichen, dass Energie weder als Mittel politischen Zwangs noch als Bedrohung für die Sicherheit eingesetzt werden sollte. Wir begrüßen die Absicht der ukrainischen Regierung, Subventionen im Energiebereich abzubauen und in Energieeffizienzprogramme zu investieren.
Zudem wollen wir unsere Arbeiten zur Analyse von Schwachstellen im Energiesystem fortsetzen. Darüber hinaus werden wir daran arbeiten, die Widerstandsfähigkeit und Flexibilität der Gasmärkte zu stärken, und dabei sowohl Pipeline-Gas als auch Flüssiggas berücksichtigen. Wir betrachten Diversifizierung als Kernelement der Energiesicherheit und streben an, Energiemix, Brennstoffe, Quellen und Routen weiter zu diversifizieren. Wir werden die Kooperation im Bereich der Energieeffizienz stärken und stoßen eine Zusammenarbeit an, um die Cybersicherheit im Energiesektor zu verbessern. Und wir werden untereinander sowie mit anderen interessierten Staaten zusammenarbeiten, um die Koordinierung und Transparenz von Forschung, Entwicklung und Demonstration im Bereich der sauberen Energien insgesamt zu verbessern, wobei wir die Bedeutung erneuerbarer Energien und anderer kohlenstoffarmer Technologien betonen. Wir ersuchen unsere Energieminister, diese Initiativen voranzubringen und uns 2016 Bericht zu erstatten.
Der Schutz und die effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen sind für die nachhaltige Entwicklung von entscheidender Bedeutung. Wir streben eine Verbesserung der Ressourceneffizienz an, die wir für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung sowie für den Schutz der Umwelt, des Klimas und des Planeten für entscheidend halten. Aufbauend auf dem "3R"-Aktionsplan von Kobe und anderen bestehenden Initiativen werden wir weiterhin ehrgeizige Maßnahmen ergreifen, um die Ressourceneffizienz im Rahmen von breiter angelegten Strategien zur Förderung einer nachhaltigen Materialwirtschaft und von Kreislaufgesellschaften zu verbessern. Wir gründen das G7-Bündnis für Ressourceneffizienz als freiwilliges Forum für den Wissensaustausch und für die Bildung von Informationsnetzwerken. Wie im Annex aufgeführt, wird das Bündnis mit Unternehmen, KMU und anderen einschlägigen Akteuren zusammenarbeiten, um die Möglichkeiten, die sich durch Ressourceneffizienz bieten, zu optimieren, bewährte Verfahren zu fördern und Innovationen zu begünstigen. Wir erkennen die Vorteile einer Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern im Bereich Ressourceneffizienz, auch durch innovative Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor. Wir ersuchen das International Resource Panel des UNEP um die Erstellung eines Syntheseberichts, aus dem die erfolgversprechendsten Potenziale und Lösungen auf dem Gebiet der Ressourceneffizienz hervorgehen. Ferner ersuchen wir die OECD um die Ausarbeitung von politischen Leitlinien als Ergänzung des Syntheseberichts.
Wir erkennen an, dass Abfälle im Meer, insbesondere Plastikabfälle, eine globale Herausforderung darstellen, von der das Leben und die Ökosysteme im Meer und an den Küsten sowie potenziell auch die menschliche Gesundheit unmittelbar betroffen sind. Es muss daher noch wirksamer und intensiver an der Bekämpfung der Meeresvermüllung gearbeitet werden; das Ziel sollte sein, eine weltweite Bewegung zu begründen. Die G7 bekennt sich zu vorrangigen Maßnahmen und Lösungen zur Bekämpfung der Meeresvermüllung, wie im Annex aufgeführt, und betonen, dass land- und meeresbasierte Quellen, Maßnahmen zur Beseitigung sowie Bildung, Forschung und Kontaktarbeit einbezogen werden müssen.
Wir, die G7, nehmen das wachsende Interesse am Tiefseebergbau außerhalb der Grenzen nationaler Hoheitsbefugnisse sowie die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zur Kenntnis. Wir rufen die Internationale Meeresbodenbehörde auf, ihre Arbeit an einem unmissverständlichen, wirksamen und transparenten Kodex für nachhaltigen Tiefseebergbau unter frühzeitiger Einbeziehung aller maßgeblichen Akteure fortzusetzen und dabei die Interessen von Entwicklungsländern zu berücksichtigen. Zu den obersten Prioritäten zählen die Schaffung von ordnungspolitischer Sicherheit und Kalkulierbarkeit für Investoren sowie die Verbesserung des effektiven Schutzes der Meeresumwelt vor möglichen schädlichen Auswirkungen des Tiefseebergbaus. Wir bekennen uns zum Vorsorgeansatz im Bereich der Tiefseebergbauarbeiten sowie zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und wissenschaftlicher Forschung.