November 2014

141110

ENERGIE-CHRONIK


Sachverständigenrat schlägt Netzentgelte für Stromeinspeisung vor

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat vorgeschlagen, den § 15 der Stromnetzentgeltverordnung zu streichen, wonach für die Einspeisung elektrischer Energie keine Netzentgelte zu entrichten sind. Über unterschiedlich hohe Netzentgelte für die Einspeisung könne dann die "Merit-Order" des Kraftwerkseinsatzes so beeinflußt werden, daß Netzengpässe über entsprechend höhere Kosten des Kraftwerkseinsatzes abgebildet werden. Über diesen finanziellen Regelmechanismus soll die Zahl der "Redispatch"-Anordnungen vermindert werden, zu denen die Übertragungsnetzbetreiber nach § 13 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes berechtigt und verpflichtet sind, wenn sich eine Gefährdung der Versorgungssicherheit nicht durch netz- oder marktbezogene Maßnahmen abwenden läßt.

Der Vorschlag ist Teil eines Gutachtens zum Thema "Engpassbasierte Nutzerfinanzierung und Infrastrukturinvestitionen in Netzsektoren", das außerdem ähnliche Lösungen zur Vermeidung von Engpässen im Verkehrs- und Kommunikationsbereich untersucht. In seiner Antwort vom 14. November äußerte sich Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) skeptisch zum Vorschlag einer stauabhängigen Straßennutzungsgebühr. Bisher gebe es auch bei der Telekommunikation bzw. im Internet noch keine Stauprobleme und Kapazitätsengpässe, die neue Lösungen erforderlich machten.

Auch im Koalitionsvertrag ist eine Beteiligung der Einspeiser an den Netzkosten vorgesehen

"Mit Interesse gelesen" hat Gabriel dagegen die Ausführungen zum Engpaßmanagement im Stromnetz. Die vorgeschlagene Einführung eines Einspeiseentgelts für Kraftwerke will er "gern in unsere Prüfungen zur Reform des Netzentgeltsystems einbeziehen". Mit dieser Bemerkung verwies Gabriel auf den Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD, in dem vereinbart wurde, die Kosten für die Bereitstellung der Netzinfrastruktur künftig "fairer" zu verteilen. Dabei ist auch ausdrücklich eine "Beteiligung der Einspeiser" vorgesehen (131101).

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