Juni 2014

140612

ENERGIE-CHRONIK


Netzanbindung akzeptiert "schmutzigen" Strom von Offshore-Windpark nicht

Der Offshore-Windpark "Bard 1", der im August vorigen Jahres offiziell eingeweiht wurde (130815), speist seit Anfang des Jahres nur noch lückenhaft und seit Ende März überhaupt nicht mehr ins Netz ein. In einer Pressemitteilung vom 23. Juni sprach der Netzbetreiber TenneT von "mehreren technischen Störungen", die in den vergangenen Monaten zu automatischen Abschaltungen der HGÜ-Verbindung "BorWin 1" geführt hätten. Ursache dafür sei, daß der in die Netzanbindung eingespeiste Strom nicht den "üblichen technischen Standards" entsprochen und deshalb die Schutzabschaltung ausgelöst habe. Außerdem sei es Ende März zum Schwelbrand eines elektrischen Bauteils auf der Konverterplattform "BorWin alpha" gekommen. Zur Zeit werde der Windpark mit Strom für den Eigenbedarf versorgt.

Der Kondensatorenblock der Konverterplattform, in dem der Schwelbrand ausbrach, konnte inzwischen repariert werden. Noch unklar ist aber, weshalb die technische Qualität des eingespeisten Stroms derart zu wünschen übrig läßt. Offenbar handelt es sich um eine unzulässige "Frequenz-Verschmutzung" im Drehstrom-Teil der Netzanbindung, der den von den Windkraftanlagen erzeugten Strom über eine Trafo-Plattform an die HGÜ-Konverterplattform weiterleitet. Laut TenneT dauert die Ursachenforschung an. Die "konstruktiven Gespräche" mit dem Windparkbetreiber und dem "BorWin 1"-Lieferanten ABB hätten immerhin zu einer "Einkreisung der Fehlerquellen" geführt.

Falls die Ursache bei den Windkraftanlagen liegt, gibt es für die Hypo-Vereinsbank keine Entschädigung

Der Windparkbetreiber Ocean Breeze Energy GmbH (OBB) – eine Tochter der Hypo-Vereinsbank – hat bereits Antrag auf Entschädigung nach dem Offshore-Haftungsgesetz gestellt (121103). TenneT wird die dadurch entstehenden Kosten auf die Stromkunden abwälzen können. Das gälte auch für den Fall, daß ABB als Auftragnehmer der Netzanbindung die Störung zu verantworten hätte. Sollte sich allerdings herausstellen, daß die Ursache bei den Windkraftanlagen liegt, könnte der Betreiber nach § 17e des Energiewirtschaftsgesetzes keine Entschädigung beanspruchen. Insofern birgt die Ursachenforschung etliche Risiken für die "konstruktiven Gespräche" der Beteiligten.

Der Windpark Bard 1 besteht aus 80 baugleichen Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von jeweils 5 MW. Im Unterschied zur Netzanbindung BorWin 1 wurde er nicht planmäßig fertig. Die 200 Kilometer lange Netzanbindung zum Festland war deshalb seit Ende 2010 zwar in Betrieb, aber nur mit einem geringen Teil ihrer Gesamtkapazität von 400 MW ausgelastet. Möglicherweise ist das die Erklärung dafür, weshalb die Probleme erst nach der Inbetriebnahme sämtlicher 80 Windkraftanlagen auftraten.

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