Oktober 2013

131007

ENERGIE-CHRONIK


Bundesnetzagentur will Einspeisungsvergütungen durch schrittweise sinkende Marktprämien ersetzen

In der aktuellen Diskussion um eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) läßt die Bundesnetzagentur deutliche Sympathien für den Vorschlag des BDEW erkennen, die Förderung künftig ganz auf die sogenannte Direktvermarktung umzustellen, die "Marktprämie" aber nur noch als schrittweise sinkenden Festbetrag zu gewähren und auf den Absatz einer bestimmten Strommenge zu begrenzen (130905). In einem Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen" (24.10.) plädierte der Präsident der Regulierungsbehörde, Jochen Homann, für eine völlige Abkehr von der festen Einspeisevergütung. Die Bundesnetzagentur habe "viel Sympathie" für ein Modell, das alle Erzeuger von EEG-Strom zur Direktvermarktung verpflichtet. Zugleich müsse es für die Erzeuger aber "von Bedeutung sein, ob jemand den Strom zum Zeitpunkt der Erzeugung braucht". Dies könne dadurch bewirkt werden, daß den Erzeugern zusätzlich zum Börsenpreis eine Marktprämie gewährt wird. Die Prämie könne anfangs so bemessen sein, daß der Gesamterlös etwa das Niveau der bisher gültigen Einspeisungsvergütung erreicht. Längerfristig müsse sie aber "für neue Anlagen natürlich abgeschmolzen werden, so wie das heute schon bei der Photovoltaik der Fall ist".

Bisher bewirkte die "marktwirtschaftliche" Reform des EEG nur einen Circulus vitiosus

Die Bundesnetzagentur möchte auf diese Weise der Explosion der EEG-Umlage begegnen, die der seit 2009 praktizierte neue "Ausgleichsmechanismus" bewirkt hat, indem er das alte Modell der festen Einspeisungsvergütung mit dem Zwangsverkauf des EEG-Stroms an der Börse koppelte (091201). Ebenso verhängnisvoll wirkte sich das 2012 eingeführte Modell einer weitgehend risikolosen "Direktvermarktung" aus, das die Verkaufserlöse für EEG-Strom durch Gewährung einer "Marktprämie" aufstockt, die sich nach der Differenz zwischen dem monatlichen Durchschnitts-Börsenerlös einer bestimmten Kategorie von EEG-Strom (z.B. Windstrom) und der Höhe der dafür festgelegten Einspeisungsvergütung bemißt(130201). Infolge dieser "marktwirtschaftlichen" Reformen des EEG entstand ein Circulus vitiosus, der die Stromverbraucher mit weitaus höheren Kosten belastet, als für die Förderung der erneuerbaren Energien tatsächlich nötig ist. Denn beide Maßnahmen bewirkten ein starkes Absinken der Börsenpreise, ohne daß die Stromverbraucher davon einen Nutzen hatten (120204). Sie minderten vielmehr die erzielbaren Erlöse für EEG-Strom und trieben damit die Differenzkosten in die Höhe, die den Stromverbrauchern mit der EEG-Umlage aufgebürdet werden.

Homann räumte ein, daß es auch bei Verwirklichung seiner Vorschläge dauern werde, "bis die EEG-Rechnung spürbar abnimmt". Das liege daran, daß die inzwischen aufgelaufenen Zahlungsverpflichtungen für die Altanlagen erfüllt werden müssen. Außerdem dürfe man nicht nur auf die Reduzierung der Förderhöhe schauen: "Es geht auch darum, die Balance zu halten, damit der Ausbau der erneuerbaren Energien planmäßig vorankommt. Das erfordert weiterhin eine ausreichende Förderung."

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