Februar 2013

130213

ENERGIE-CHRONIK


Kommunen billigen Kauf der E.ON Thüringer Energie AG

Die Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT AG) gab am 15. Februar grünes Licht für die vereinbarte Übernahme der E.ON Thüringer Energie AG (130108). Auf einer außerordentlichen Hauptversammlung in Erfurt billigte sie mit 94,8 Prozent des vertretenen Grundkapitals die Übertragung der von 393 Kommunen gehaltenen 1.128.348 KEBT-Aktien auf den neu gegründeten Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET). Zugleich beschloß sie, daß die 395 kommunalen Aktionäre, die dem KET noch nicht beigetreten sind, ihre insgesamt 1.003.319 KEBT-Aktien nachträglich einbringen können. Da die KEBT-Satzung die Übertragung von Aktien nur auf andere Aktionäre zuläßt, wurde außerdem KET vorsorglich in den Aktionärskreis der KEBT aufgenommen.

Zahlungsverzug kostet täglich 82.000 Euro an Zinsen

Insgesamt wurde so der neu gegründete Zweckverband KET in die Lage versetzt, die notwendigen Darlehensverträge zu unterschreiben, um den mit E.ON vereinbarten Kaufpreis zu überweisen, der – die mitübernommenen Schulden von 400 Millionen Euro nicht eingerechnet – bei 546 Millionen Euro liegen soll. Eile tat not, denn gemäß den mit E.ON getroffenen Vereinbarungen wurden seit Abschluß des Kaufvertrags hohe Zinsen auf den Kaufpreis fällig: Zunächst täglich 37.000 Euro und ab 16. Januar sogar 82.000 Euro.

KET weist Verdacht auf Unregelmäßigkeiten zurück

In einer Pressemitteilung zum Stand des Projekts wandte sich der Zweckverband KET am 4. Februar gegen den Eindruck, es könne bei dem Handel mit E.ON zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein. Ohne die entsprechenden Bedenken des thüringischen Anti-Korruptionsbeauftragten Wickler direkt anzusprechen, wurde darin hervorgehoben, daß der Aktienwert der E.ON-Tochter durch das unabhängige Wirtschaftsprüfungsinstitut Ernst & Young ermittelt worden sei. Dessen Gutachten sei zudem durch das Thüringer Landesverwaltungsamt und eine von ihm beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft analysiert worden. Im Zuge der Kreditvergabe habe auch die Thüringer Aufbaubank die Werthaltigkeit des Gutachtens überprüft. Alle Überprüfungen hätten keine Beanstandungen ergeben.

Insbesondere nahm KET den Wirtschaftsprüfer Klemens Bellefontaine gegen den Vorwurf persönlicher Interessenkollision in Schutz. Die Hauptversammlung der KEBT habe sich im Sommer 2012 mit 98 Prozent der Stimmen für die Heranziehung dieses Beraters ausgesprochen. "Diese hohe Zustimmung spiegelt das Vertrauen der Thüringer Städte und Gemeinden wieder, das auf die über zwei Jahrzehnte lange Zusammenarbeit mit Klemens Bellefontaine beruht. Er verfügt über die Expertise und einschlägige Erfahrung bei der Rekommunalisierung von Energieunternehmen, die er in den Prozess einbrachte und weiter einbringt. Sein Engagement und seine Interessen beruhen ausschließlich auf der Mandatsvereinbarung zwischen der Mittelrheinischen Treuhand und KEBT." Der Wirtschaftsprüfer sei bei dem Handel mit E.ON nicht nur der Ansprechpartner des kommunalen Verhandlungsteams gewesen, sondern habe auch als "Schnittstelle aller Aktivitäten von KET, KEBT, der Aufsichtsbehörden, der Landesregierung und aller kommunaler Partner" fungiert.

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