Dezember 2012

121204

ENERGIE-CHRONIK


Abschalt-Verordnung tritt in Kraft

Ohne Debatte billigte der Bundestag am 13. Dezember die "Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten", für deren Erlaß er am 29. November im Rahmen des "Dritten Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften" die Rechtsgrundlage geschaffen hatte (121103). Die Verordnung wurde am 31. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt damit ab 1. Januar 2013. Sie ist auf drei Jahre befristet und tritt am 1. Januar 2016 außer Kraft.

Die Verordnung verpflichtet die Übertragungsnetzbetreiber zur Ausschreibung von monatlich 3.000 Megawatt "Abschaltleistung", von denen die eine Hälfte sofort und die andere innerhalb von 15 Minuten verfügbar ist. Auf diese Weise sollen die vier Regelzonenbetreiber zusätzlich Handlungsspielraum für die Stabilisierung des Netzes erhalten, falls der Stromverbrauch die zur Verfügung stehenden Kraftwerkskapazitäten übersteigt.

Die Ausschreibung richtet sich gemäß § 2 ausschließlich an Großverbraucher, die direkt an das Hochspannungsnetz (110 kV) oder an das Höchstspannungsnetz (220 kV / 380 kV) angeschlossen sind. Das bloße Bereithalten der Abschaltleistung wird nach § 4 mit monatlich 2500 Euro pro Megawatt vergütet (= 30.000 Euro/MWh jährlich); falls es tatsächlich zur Abschaltung kommt, gibt es zusätzlich 100 bis 400 Euro pro Megawattstunde. Die angebotene Abschaltleistung muß nach § 5 mindestens 50 Megawatt betragen. § 6 erlaubt aber auch die Zusammenlegung von Verbrauchseinheiten, um dieses Minimum zu erreichen. § 19 befristet die Verordnung auf zunächst drei Jahre. Gemäß § 17 hat die Bundesnetzagentur nach 27 Monaten dem Wirtschaftsministerium einen Bericht über die damit gesammelten Erfahrungen vorzulegen, der binnen zwei Monaten auch dem Bundestag zugeht.

Mehrbelastung der Haushalte soll sich auf ein bis zwei Euro jährlich beschränken

Die Annahme der Verordnung erfolgte mit den Stimmen der Regierungskoalition und der SPD. Die einzelnen Fraktionen gaben ihre Redebeiträge lediglich zu Protokoll. Die Beschlußempfehlung des Wirtschaftsausschusses nahm noch Korrekturen an der Vergütungsregelung im Regierungsentwurf vor, den das Kabinett am 28. November verabschiedet hatte. Vor allem wurde die monatliche Prämie für das Bereithalten der Abschaltleistung von 1667 auf 2500 Euro erhöht.

Die zusätzlichen Kosten, die durch diese Verordnung auf die Stromverbraucher zukommen, veranschlagt der Wirtschaftsauschuß auf jährlich maximal 348 Millionen Euro. Davon entfallen 60 Millionen auf den "Leistungspreis" für das bloße Vorhalten der Abschaltleistung und 288 Millionen auf den "Arbeitspreis" für die tatsächliche Inanspruchnahme dieser Abschaltleistung. Für den Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von jährlich 3.500 Kilowattstunden ergäbe dies eine Mehrbelastung von 4,18 Euro. Dabei handele es sich jedoch um eine "Maximalbetrachtung", heißt es in der Beschlußempfehlung. Die tatsächliche Mehrbelastung werde wahrscheinlich zwischen 1 und 2 Euro jährlich liegen.

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